11.17

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edt­stadler: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Wir sind mitten in der Covid-19-Pandemie: in Österreich, aber auch in ganz Europa. Dies ist auch der Grund, warum Sie heute viele Tagesordnungspunkte auf der – sehr langen – Agenda haben, die unmittelbar oder mittelbar mit Covid-19 zu­sammenhängen.

Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen die besten Grüße von der Justizministerin bestellen, die ich heute hier vertreten darf. Sie wissen, ich komme immer sehr gerne zu Ihnen in den Bundesrat, denn als Salzburgerin und gelebte Föderalistin ist es mir ganz wichtig, den Bundesrat sichtbar zu machen. Ich freue mich deshalb, hier sein und meine Kollegin vertreten zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.)

Die ersten beiden Tagesordnungspunkte, deren Inhalte schon von vielen angesprochen worden sind, beschäftigen sich mit Verlängerungen der Covid-19-Maßnahmen im Be­reich der Justiz. Ich darf an dieser Stelle sagen, ich habe gemeinsam mit der Justizmi­nisterin auch während der Höchstphase der Pandemie versucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltung und die Justiz trotz Krise weiterarbeiten können. Es geht darum, dass die Österreicherinnen und Österreicher zu ihrem Recht kommen, dass keine un­verhältnismäßigen Rückstände aufgrund von Covid-19 entstehen, und ich glaube, sagen zu können, das ist gut gelungen.

Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die in diesem Bereich arbeiten. Es ist nicht selbstverständlich, in Zeiten der Krise – in Zeiten einer zu Beginn noch viel schwieriger einschätzbaren Gefahr – weiterzuarbeiten, Kontakt mit Kunden und Klienten zu haben und mit den Menschen in direkten Austausch zu treten. Jetzt, nach so vielen Monaten, wissen wir natürlich mehr, und deshalb halte ich es auch für wirklich gerechtfertigt und notwendig, die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu setzen. Vieles ist schon ange­sprochen worden, einige Maßnahmen werden etwa bis zu einer bestimmten Frist ver­längert.

Ich bin als Verfassungsministerin – auch auf europäischer Ebene – dafür eingetreten, dass wir sogenannte Sunsetklauseln setzen, damit Regelungen eben wieder entspre­chend außer Kraft treten, weil es natürlich gerade im Bereich der Justiz notwendig ist, möglichst direkt mit den Menschen in Kontakt zu treten. Wenn man auch Beweise auf­nimmt, müssen wir derzeit nichtsdestotrotz schauen, dass beides möglich ist: die Ge­sundheit der Menschen bestmöglich zu schützen und trotzdem weiterzuarbeiten, jeden und jede zu seinem, zu ihrem Recht kommen zu lassen und auch für die Sicherheit in diesem Land zu sorgen.

Ich möchte nicht auf alles eingehen, denn Sie haben wirklich eine lange Agenda vor sich. Ich darf auch viele Tagesordnungspunkte mit Ihnen gemeinsam hierbesprechen. Vieles ist bereits gesagt worden.

Zum Wohnrecht möchte ich noch einmal aufgreifen, was auch sozusagen ein bisschen als Kritik durchgeklungen ist: Ich glaube, es ist ganz notwendig und richtig, die Menschen in einer Phase der Unsicherheit, in einer Phase, in der viele unverschuldet finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, möglichst abzusichern, ihnen auch die Sicherheit zu ge­ben, dass sie ihre Wohnung nicht verlieren. Da gibt es eine sehr großzügige Frist bis Juni 2022, wodurch der Rückstand nicht Grund sein kann, eine Räumung vorzunehmen. Ich glaube aber, gleichzeitig ist es notwendig, auch eine gewisse Balance zu schaffen, denn es gibt Mieter und Vermieter. Ich denke, das ist auch wichtig – und deshalb ist es unsere Aufgabe als Bundesregierung, auch für die längere Zurückzahlbarkeit von Rück­ständen, die in der Hochphase der Pandemie eingetreten sind, eine Fristverlängerung zu gewährleisten.

Für ganz wesentlich halte ich auch die Verlängerung der Maßnahme, dass man für Un­terhaltsvorschüsse einen vereinfachten Zugang schafft, dass man diese eben auch auf elektronische Art und Weise beantragen kann, und dass das gleichzeitig auch gebühren­frei ist. Kinder sind da natürlich die Schwächsten und man muss dafür Sorge tragen, dass das auf die beste Art und Weise möglich ist.

Ich möchte einen weiteren Punkt noch einmal aufgreifen: Die Verhandlungen in der Exe­kution und im Insolvenzverfahren auch auf Distanz und über virtuelle Verhandlungen möglich zu machen ist genau das, wovon ich spreche – dass eben beides möglich ist: die Sicherheit der Menschen, die im Justizbereich arbeiten, aber auch die Rechtssi­cherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewähren. Diesbezüglich glaube ich auch, dass es gut ist, dass einige Teile ins Dauerrecht übernommen werden – gerade, wenn es darum geht, leichter Gesellschaften gründen zu können oder auch gewisse Nota­riatsakte in elektronischer Form vorzunehmen. Man darf auch in Zeiten der Krise sozu­sagen für die Normalzeit lernen, die noch nicht eingetreten ist, aber von der wir hoffen, dass sie möglichst bald eintritt. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie hier auch breit zustimmen, indem kein Einspruch erhoben wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.22