Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden. (Vizepräsidentin Grossmann übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte, Herr Kollege.