Berichterstatter Sebastian Kolland: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden.

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, ich komme deshalb sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Darüber hinaus bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalis­mus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke für die Berichte.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Kol­legin.