13.28

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Bundes­rätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es sind vier Tagesord­nungspunkte, über die jetzt beraten worden ist, und es sind zwei Themenkomplexe, von denen wir sprechen: zum einen die Bekämpfung von Covid-19 und zum anderen me­dienrechtliche Inhalte. Deshalb möchte ich das auch in meiner Stellungnahme auseinan­derhalten.

Ich habe bereits zu Beginn der heutigen Debatte gesagt, dass wir alle in Österreich, aber auch in Europa, uns mitten in der Pandemie befinden, und wir alle hätten uns gewünscht, als wir im Frühjahr die ersten Covid-19-Maßnahmenpakete beschlossen haben, dass es ausreichen würde, sie mit der Sunsetclause Ende des Jahres zu begrenzen, aber das ist eben leider nicht der Fall. Deshalb bitten wir Sie als Souverän heute, zu bestätigen, was im Nationalrat schon beschlossen worden ist: diese Gesetze großteils noch einmal mit einer Sunsetclause zu versehen und zu verlängern, damit beides möglich ist: die Sicherheit und die Gesundheit in diesem Land aufrechtzuerhalten und gleichzeitig auch die Verwaltung und die Justiz weiterarbeiten zu lassen.

Es ist nicht mehr notwendig so wie im Frühjahr, dass man Fristunterbrechungen oder Fristhemmungen vorsieht, aber es ist notwendig, dass diejenigen, die im Bereich der Verwaltung die Verhandlungen leiten, in ihrer Funktion als Sitzungspolizei Maßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand voneinander halten oder auch in Form von Videokonferenzen zusammenkommen bestimmen können, das ist einfach eine Notwendigkeit.

Es ist vom letzten Redner schon angesprochen worden, dass der Ministerrat und die Gemeindevertretung nach wie vor Umlaufbeschlüsse fassen oder in Form von Videokon­ferenzen zusammentreten können, um die Gesundheit zu schützen.

Darüber hinaus – ich habe auch das heute schon einmal gesagt – darf man aus der Pandemie auch lernen und Dinge ins Dauerrecht übernehmen, und genau das tun wir in einem dieser Bereiche auch: Auf Bitten des Verwaltungsgerichtshofes nehmen wir einige Klarstellungen vor, was die Anwesenheitsquoren bei Verhandlungen betrifft, die nicht in physischer Präsenz abgehalten werden. Es wird im Dauerrecht auch festgehalten, dass man bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf die physische Präsenz verzichten kann.

Das ist der eine Teil in diesen Tagesordnungspunkten und der zweite Teil betrifft Medien­recht. Ich möchte nur einen Punkt sozusagen als Highlight herausgreifen, der mir wichtig ist; vieles wurde schon dazu gesagt, insbesondere von Bundesrat Schreuder. Ich erin­nere mich auch gerne an meine Schulzeit, als ich in Frankreich auf Austausch war und im Radio sehr oft Chansons zu hören waren, und da ist mir erklärt worden, dafür gibt es eine gesetzliche Bestimmung – also das als Ergänzung zu dem, was Sie gesagt haben, dass man da die Fahnen hochhält.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir einen pluralistischen Medienstandort in Öster­reich sicherstellen, deshalb ist die Umsetzung dieser AVMD-Richtlinie auch so wesent­lich, einer europäischen Richtlinie, was ich betonen möchte, weil wir ja vorhin die Dis­kussion zum Kommunikationsplattformen-Gesetz hatten, bei der einige von Ihnen uns vorgeworfen haben, als Regierung einen Alleingang zu machen. Hier ist das Gegenteil der Fall: Wir setzen europäisches Recht um. Wir setzen es als einer der ersten Mitglied­staaten um – das möchte ich auch betonen –, nur Dänemark und Schweden haben schon Umsetzungen vorgelegt. Neben der Barrierefreiheit werden auch die Jugend­schutzbestimmungen noch einmal stärker betont, was ich für sehr, sehr positiv halte.

Ich möchte das deshalb noch einmal klarstellen, weil das auch für das zuletzt beschlos­sene Paket des Kommunikationsplattformen-Gesetzes gilt. Wenn es eine europäische Regelung gibt, dann wollen wir das natürlich in Österreich sofort umsetzen, weil es letzt­lich einheitliche europäische Standards braucht. Das ist uns wichtig, das ist mir als Euro­paministerin wichtig, und ich versichere Ihnen nochmals, dass wir das auch im Hinblick auf Hass im Netz und die Kommunikationsplattformen auf europäischer Ebene voran­treiben, mit einem positiven Spirit, mit positiven Erfahrungen aus Österreich. Hier haben Sie jetzt die umgekehrte Version, also ich hoffe sehr, dass diesem Paket groß und breit zugestimmt wird, also kein Einspruch dagegen erhoben wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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