16.49

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich habe bei Gesetzesände­rungen dieser Bundesregierung irgendwie immer den Verdacht, dass Sie verzweifelt versuchen, Lösungen zu finden, auch wenn in Wahrheit gar keine Probleme da sind. Nach dem Motto: „... denn sie wissen nicht, was sie tun“.

Das trifft anscheinend – sage ich einmal – auf die türkisen wie auf die grünen Regie­rungsmitglieder gleichermaßen zu: Sie erzeugen Probleme, statt Probleme zu lösen. Sie erzeugen mit einem Gesetz einen unnötigen Verwaltungsaufwand, obwohl es wirklich wichtigere Dinge zu lösen gäbe.

Ich sage, Sie verschließen die Augen vor den wirklichen Problemen in diesem Land und auch vor den wirklichen Problemen, die es mit diesem Suchtmittelgesetz gibt.

Ihre Substitutionsprogramme lösen keine Probleme, sie schaffen Probleme. Österreich ist vermutlich das einzige Land – und Sie wissen das –, das eine Methadonunverträg­lichkeit hat. Für die Dealer ist es natürlich besser, weil das viel, viel teurere Substitol ein Medikament ist, mit dem es sich leichter handeln lässt. Ich weiß nicht, was sich die Re­gierungsparteien dabei gedacht haben. Für Suchtmitteldealer, die dieses Substitol weiterverkaufen, am besten am Wochenende, wenn sie weit höhere Preise erzielen kön­nen, ist es natürlich praktischer, Tabletten weiterzuverkaufen als das flüssige Methadon.

In der politischen Landschaft finde ich allerdings keine Erklärung dafür. Die Einzige wäre für mich: Ein ÖVP-naher ehemaliger Minister, der auch Pharmaunternehmer ist und sich auf Substitutionsprogramme oder Substitutionstherapien spezialisiert hat, könnte des Rätsels Lösung sein. Die Antwort darauf können Sie sich wahrscheinlich nur selbst ge­ben.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es bedarf wirklich einiger Änderungen im Suchtmittelgesetz, und wenn wir uns heute schon über das Suchtmittelgesetz unterhal­ten, dann sollten wir uns auch über den § 13 des Suchtmittelgesetzes unterhalten, denn ich glaube, der § 13 des Suchtmittelgesetzes ist wirklich ein Freifahrtschein für viele ju­gendliche Suchtmittelkonsumenten. Genau da muss bei diesem Gesetz etwas geändert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe rund 20 Jahre in der Suchtmittelprä­vention bei der Militärpolizei gearbeitet, ich kenne die Probleme mit diesem Gesetz, und ich sage Ihnen, genau dieser Paragraf ist es, der wertvolle Präventionsarbeit zunichte­macht.

Jeder männliche österreichische Staatsbürger, der zum Bundesheer einrückt, wird einer Präventionskontrolle durch die Militärpolizei unterzogen, und ich kann Ihnen sagen, vor 15 Jahren waren wirklich nur vereinzelt Suchtmittelkonsumenten oder vereinzelt Per­sonen dabei, die Suchtmittel, Marihuana oder was auch immer, einmal probiert haben. Heute sind wir bei 99 Prozent der Jugendlichen, die bereits Kontakt mit Suchtmitteln hatten, rund 10 Prozent sind regelmäßige Konsumenten. Das ist eine Entwicklung in diesem Land, die meiner Meinung wirklich erschreckend ist.

Ich kann Ihnen sagen, Herr Bundesminister, was mit diesen positiv getesteten Personen beim Bundesheer passiert: Es wird ein Disziplinarverfahren vom zuständigen Einheits­kommandanten oder wem auch immer eingeleitet, und der Betreffende bekommt für dieses Suchtmittelvergehen, weil er einen Befehl nicht befolgt hat, eine Disziplinarstrafe, was in Wahrheit nicht viel mehr ist als 14 Tage Fernsehverbot, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Was passiert noch? Es wird gemäß diesem Paragrafen eine Mitteilung an die Bezirks­verwaltungsbehörde geschickt; eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft sucht man al­lerdings vergeblich. Ich sage Ihnen, das ist etwas, was eine wesentliche und wichtige Präventionsarbeit zunichtemacht. Man schaltet eine Bezirksverwaltungsbehörde ein, aber sämtliche Suchtmitteldelinquenten beim Bundesheer werden mit ihrem Vergehen an der Staatsanwaltschaft vorbeigeführt.

Das ist ein Punkt, der wirklich einer Lösung und einer Änderung bedarf, denn das kann es in Österreich nicht geben, dass die Staatsanwaltschaft von gerichtlich strafbaren Handlungen nichts weiß. Wir haben Spezialisten und Experten in diesem Land, wir ha­ben Militärpolizisten, die beim BMI ihre Ausbildung absolvieren, niederschriftliche Einver­nahmen machen, den gesamten Schriftverkehr beherrschen und das auch machen können, aber es ist die Bundesregierung, die anscheinend nicht gewillt ist, dass diese Vergehen an die Staatsanwaltschaft weitergemeldet werden. Das ist eines dieser Pro­bleme in diesem Suchtmittelgesetz, um die wir uns wirklich kümmern müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiteres Problem im Bereich der Suchtmittel ist ganz sicher das CBD-Problem in Österreich, das in den letzten Jahren immer mehr aufgekommen ist: Überall, an allen Ecken und Enden, sieht man diese CBD-Automaten stehen, was den Militärpolizisten und auch den Polizisten die Arbeit erheblich erschwert. Vor Ort ist für niemanden fest­stellbar: Handelt es sich jetzt um dieses legale CBD oder doch um illegale Suchtmittel? Es kann nicht im Interesse dieser Bundesregierung sein, dass immense Kosten für Un­tersuchungen, für kriminalpolizeiliche Untersuchungen entstehen, um festzustellen, ob es sich um legale oder illegale Stoffe handelt.

Ich glaube, dieses CBD ist auch etwas, das wir in unserem Österreich nicht wirklich brauchen, und auch hier bedarf es einer Entscheidung und einer Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kann nicht sein, dass unsere rechtschaffenen Militärpolizisten und Polizisten von Verbrechern hinters Licht geführt werden, und ich sage Ihnen, Sie sind dafür verantwort­lich, endlich Gesetze zu schaffen, in denen auch der klare Wille des Gesetzgebers er­kennbar ist, und nicht irgendwelche Placeboparagrafen in Bereichen zu beschließen, in denen es in Wahrheit gar keine Probleme gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ.)

16.55

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.