Berichterstatter Marco Schreuder: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversiche­rung, das Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Erster Debattenredner ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Bitte, Herr Kollege.