13.38

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Lieber Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher vor den Bildschirmen! Ich würde jetzt gerne wieder zum Hauptthema dieser Tages­ordnung zurückkehren, nämlich zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht. (Bundesrat Steiner: Für das haben wir eine dringliche Sitzung gebraucht, oder?!)

Erstes Ziel dieser Richtlinie ist es, Sicherheit und Frieden zu gewährleisten sowie Terrorismusfinanzierung und kriminelle, mafiöse Strukturen zu schwächen. Ein weiteres, auch innerstaatliches Ziel ist es, jegliche Art illegaler Profitmacherei, so auch Steuer­hinterziehung, zu verhindern und eine solidarische Gesellschaft zu stärken.

Was bedeutet nun Geldwäsche? – Erstens: Das Geld wurde illegal erwirtschaftet und wird versteckt. Es kommt also einerseits aus Steuerhinterziehungen, wie schon gesagt, und andererseits aus höchst illegalen, Menschen wie Gesellschaften gefährdenden Machenschaften, die Menschenleben ruinieren und Menschenleben kosten, die Gesell­schaften spalten und Wirtschaften zerstören. Hierbei geht es um organisiertes Ver­brechen, um Waffen- und Drogenhandel, um Menschenhandel und Terrorismus. All diese Bereiche sind miteinander und eben mit der Geldwäsche stark verknüpft.

Zweitens: Dieses versteckte Geld – Schwarzgeld oder Goldbarren –, also Profite aus illegalen Geschäften sollen als erklärbare und scheinbar legale Vermögenswerte zur Verfügung stehen und keinen Rückschluss auf Straftaten zulassen.

Beide Vorgänge erfordern Anonymität, einmal im Bunkern des Geldes und einmal in der Verwendung des Geldes.

Ein beliebtes Instrument für Geldwäsche ist der Immobilienerwerb. Österreich ist für die Veranlagung von Profiten aus organisierter Kriminalität am Immobilienmarkt äußerst attraktiv. Die wirtschaftliche und politische Lage ist stabil, die Immobilienpreise steigen und sind nicht volatil. Die Geldwäsche wird über Strohmänner und -frauen im Rahmen einer nicht offengelegten Treuhandschaft oder über verschachtelte Firmenkonstruk­tionen und Briefkastenfirmen – ein Beispiel dafür sind Share Deals mit Immobilien­vermögen –, meist mit Auslandsbezug, durchgeführt.

Was tun also? – Das Wichtigste ist, Anonymität zu verhindern. In Österreich wie in Deutschland wird immer noch sehr viel mit Bargeld bezahlt, was eine Anonymisierung und damit die Verschleierung von Geldströmen zur Folge hat. Gleichzeitig gibt es – jedenfalls bisher – nicht registrierte Schließfächer und Konten, die TreuhänderInnen oder komplizierten Gesellschaftskonstruktionen gehören.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können nur dann wirkungsvoll verhindert werden, wenn das Umfeld für BetrügerInnen, die ihre Finanzen durch undurchsichtige Strukturen schützen, ungünstig ist. Transparenz, vor allem von finanziellen Trans­aktio­nen und den dahinterstehenden Personen, kann da immens abschreckende Wirkung entfalten. Daher besteht die Aufgabe darin, die wahre Identität von Geschäftspart­nerInnen festzustellen und das Bankgeheimnis zu lockern.

Wer steht hinter verschachtelten juristischen Personen und Gesellschaften aus dem In- und Ausland, die Geschäfte machen und Konten und Schließfächer eröffnen? Das sollen einerseits das Wirtschaftliche Eigentümer Register, das 2018 gerade zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegründet wurde, und andererseits das Kontenregister, das es seit 2016 gibt, klären.

Im Wirtschaftlichen Eigentümer Register müssen sich alle RechtsträgerInnen mit Sitz im Inland eintragen und bekannt geben, wer hinter der Firma, dem Unternehmen als wirt­schaftliche/r EigentümerIn steht. Dies wird nun erweitert auf Rechtsträger aus Drittstaaten, die im Begriff sind, eine Immobilie zu kaufen. Bei Immobilienkäufen muss darüber hinaus dem beurkundenden Notar die Meldung aus diesem Wirtschaftlichen Eigentümer Register vorgelegt werden, und der Notar muss das auch prüfen.

Damit auch später Eigentumsverhältnisse der gemeldeten ImmobilienbesitzerInnen nicht verschoben werden können, müssen Änderungen in der wirtschaftlichen Eigen­tümerschaft dem Register jährlich gemeldet werden. Auch andere Akteure, die bei diesen Geschäften involviert sind, wie NotarInnen, WirtschaftsprüferInnen, Steuerbera­terInnen, RechtsanwältInnen, Immobilien- und VersicherungsmaklerInnen, müssen ver­stärkt nach dem Prinzip Know your Customer handeln und bei Zuwiderhandeln gegen ihre Sorgfalts- und Meldepflichten bestraft werden.

Im Kontenregister ist verzeichnet, wer wo ein Konto oder Depot hat und wer auf diese Konten zugreifen kann. Banken müssen diese Daten in das Kontenregister melden und auch die wirtschaftlichen EigentümerInnen bekannt geben. Neu ist, dass diese Meldung nun auch Schließfächer umfasst. Nicht verzeichnet werden aber, und das ist der wichtige Punkt, Kontostände und Kontobewegungen. Banken müssen des Weiteren diese Finanztransaktionen auf Geldwäschebestimmungen permanent screenen und sich dafür sicherer IT-Systeme bedienen.

In der Umsetzung dieser Geldwäscherichtlinie ist des Weiteren neu, dass der Kreis der Behörden, welche die Daten aus dem Kontenregister abfragen, erweitert wird – der Kollege von den NEOS hat es erwähnt, ich möchte es jetzt noch genauer sagen, damit wir es auch einmal gehört haben –; das sind: die Geldwäschemeldestelle, die Finanz­marktaufsichtsbehörde und das BVT zum Zweck der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das Bundeskriminalamt, das BVT, das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zur Verfolgung von Straftaten und die Oesterreichische Nationalbank und das BMI für sanktionenrechtliche Zwecke gemäß Sanktionengesetz. Wir haben es im Ausschuss gehört, es dient vor allem dem Einfrieren von Vermögenswerten von DiktatorInnen und TerroristInnen. Damit kön­nen Verbindungen zwischen verdächtigen EigentümerInnen und kriminelle Tätigkeiten besser analysiert und Geldflüsse illegaler Netzwerke leichter zurückverfolgt werden.

Der Informationsaustausch zwischen den relevanten Behörden, wie Amtshilfe, ist not­wen­dig und zu begrüßen, um die Kooperation zur effektiven Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismus zu erleichtern. Auch die internationale Zusammenarbeit durch Einbeziehung von Europol und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde wird damit verbessert und beschleunigt. Das betrifft auch den wichtigen Bereich der Finanztransfergeschäfte, also der Geldübermittlung ohne Konten durch Zahlungsdienstleister – ein weites Feld der Geldwäsche.

Abschließend zu diesem Punkt möchte ich wichtige Dinge zum Datenschutz und zur Verhältnismäßigkeit bei diesen Maßnahmen vorbringen: Die Kontenregisterabfrage­mögl­ichkeit, eben die Auskunft über die Anzahl der Konten und die wirtschaftlichen EigentümerInnen dieser, ist minimal invasiv – auch das haben wir im Ausschuss von einem Experten gehört. Das Personal, das für die Behörden Auskünfte aus dem Konten­register erhält, muss in Fragen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes ent­sprechend qualifiziert und integer sein und mit hohem professionellen Standard arbeiten.

Die Abfrage durch Behörden beziehungsweise die Erteilung von Auskünften an Behör­den darf nur im Einzelfall erfolgen. In steuerrechtlichen Verfahren dürfen nur bei Beden­ken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung und nach Stellungnahme der Abgabe­pflichtigen Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt werden.

Die Konteneinschau betreffend Kontenstände und Kontenbewegung bedarf immer noch einer richterlichen Genehmigung. Die Funktionsweise der digitalen Programme und Algorithmen zum Transaktionsmonitoring der Banken muss dokumentiert und auf dem neuesten Stand sein. Daten, die nicht mehr für den verfolgten Zweck erforderlich sind, sind von den Behörden sofort zu löschen.

Geldwäsche ist ein Problem in Österreich, ja, aber mit diesen Maßnahmen wird sie deutlich erschwert.

Ich möchte nun noch ein paar Worte zur Änderung der Bundesabgabenordnung sagen – weshalb wir da sind –, welche erstens eben die Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf der FFP2-Masken und zweitens die Möglichkeit der sogenannten Wohnzimmertests betrifft. Bis zur nächsten Sitzung des Nationalrates werden diese beiden Maßnahmen in der Bundes­abgabenordnung verortet. Diese legistische, aber – wir haben es auch im Nationalrat gehört – verfassungsrechtlich geprüfte Übergangssituation ist aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen erforderlich, und es ist gut so, dass diese Handhabung gefunden wird. Daher danke ich den Kolleginnen und Kollegen, die sich heute hier eingefunden haben.

Ab 25. Jänner müssen die FFP2-Masken verpflichtend im Handel und in den Öffis getragen werden. FFP2-Masken waren bis gestern weit teurer als der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz, daher mussten Instrumente gefunden werden, diese für alle Menschen leistbarer zu machen. Der Erlass der Umsatzsteuer für den Verkauf ist eine solche effektive Maßnahme. Der Handel hat umgehend und damit auch sehr solidarisch reagiert. Supermärkte bieten nun FFP2-Masken aus vorwiegend österreichischer Pro­duk­tion um weniger als 1 Euro das Stück an. Damit verzichten sie auf einen Gewinn und leisten einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Auch dafür sage ich Danke.

Meine große Bitte hier in diesem Saal ist aber: Tragen wir diese FFP2-Masken! Tragen wir, ganz bildlich gesprochen, ein Stück Verantwortung für die Gemeinschaft, in der wir leben! Schützen wir uns, denn damit schützen wir auch die Personen, denen wir nahekommen! Auch wenn viele von uns hier negativ getestet wurden, tragen wir die Maske vor allem deswegen, weil wir Vorbildfunktion haben und weil wir die Role Models schlechthin sind. Wir können damit ein Zeichen für Gemeinschaft, für Verantwortung und für Solidarität setzen.

Des Weiteren sieht der Gesetzesbeschluss vor, Coronaschnelltests für die Eigenanwen­dung kostenlos zur Verfügung zu stellen, was laut Ausschussexperten einzigartig in Europa ist. Voraussetzung dafür ist natürlich die Gewährleistung der Funktionstaug­lichkeit bei der Eigenanwendung, welche vonseiten der HerstellerInnen gegeben sein und über das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit gehen muss. Das entlastet das schon sehr stark in Anspruch genommene Fachpersonal und ist ein wichtiger Schritt, um Coronainfizierte herauszufinden und damit weitere Ansteckung zu verhindern.

Diese Maßnahme wurde, wie auch die Offenlegung der tatsächlichen KäuferInnen von Immobilien aus Drittstaaten, gemeinsam und konstruktiv mit der SPÖ erarbeitet.

Schön, wenn das hier alle Fraktionen mittragen und in den Vordergrund ihrer Abstim­mungsentscheidung – nicht in der Debatte, aber in ihrer Entscheidung – die Vermeidung von Toten, sei es aufgrund der Bekämpfung von organisierten Verbrechen und Terroris­mus oder von Corona, stellen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundes­rates Arlamovsky.)

13.49

Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel. – Bitte, Herr Bundesminister. (Zwischenruf der Bun­desrätin Steiner-Wieser.)