12.59
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwar eine gemeinsame Debatte, aber es sind vier Beschlüsse auf der Tagesordnung. Erfreulicherweise ist es einmal kein Sammelgesetz, über das man nur gemeinsam abstimmen kann, sondern es ist möglich, differenziert abzustimmen und auch die Inhalte dieser Gesetzesvorschläge differenziert zu analysieren.
Ich möchte das Ganze – von der Tagesordnung her – von hinten aufzäumen, weil das systematischer ist.
TOP 3 und 4: Die Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen enthalten per se sehr positive und begrüßenswerte Komponenten. Der eine wesentliche Punkt ist, dass die Tests, die in den Apotheken durchgeführt werden, rückwirkend mit 8. Februar geregelt werden. Der andere wesentliche Punkt ist, dass ab 1.3. die Wohnzimmertests an die gesetzlich Krankenversicherten und deren Angehörige ab 15 Jahren – mehr oder weniger – über Apotheken ausgegeben werden sollen. Dem ist zuzustimmen.
Leider greifen – wie wir das auch schon gehört haben – diese Regelungen aber zu kurz. Wer fehlt? – Es fehlen jene Personen, die in Österreich nicht gesetzlich krankenversichert sind, das sind ungefähr 250 000 Mitglieder der KFAs der öffentlich Bediensteten, das sind die Angehörigen der freien Berufe – das ist eine fünfstellige Personenanzahl –, und das sind ungefähr 30 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also Österreicherinnen und Österreicher, die in Österreich leben, aber im Ausland arbeiten, vor allem in der Schweiz, in Liechtenstein und in Deutschland. Von diesen 30 000 lebt der Großteil in Vorarlberg.
Für diese gibt es noch keine Lösung. Es wird zwar behauptet, es werde daran gearbeitet, aber es gibt weder eine Konkretisierung, wie diese Lösung ausschauen soll, noch einen Zeitplan dafür. Das soll mich aber nicht davon abhalten, diesen zwei Beschlüssen zuzustimmen.
Kommen wir jetzt zu TOP 2, dem Gesundheitstelematikgesetz, das schwer mangelhaft ist: Es geht darum, dass die Ausgabe der Gratiswohnzimmertests über die Apotheken an die gesetzlich Krankenversicherten, die bezugsberechtigt sein sollen, über Elga abgewickelt werden soll.
Das Problem ist – wie wir auch schon gehört haben –, dass 300 000 der gesetzlich Krankenversicherten nicht in Elga, aber bezugsberechtigt sind. Insofern wäre es die Aufgabe des Gesetzgebers, eine konsistente Regelung vorzulegen. Das hat der Gesetzgeber, die Mehrheit der gesetzgebenden Körperschaft, verabsäumt, wobei es aber eine zielführende Alternative gegeben hätte, nämlich das über die E-Card abzuwickeln. (Beifall bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
Schließlich zum Gesetzesbeschluss betreffend TOP 1, Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz: Da sind zwei schwere Schnitzer enthalten. Der erste Punkt – das haben wir heute auch schon gehört – ist der Transfer der Daten aus dem E-Impfpass vom Elga-System ins EMS-System. Es ist zwar durchaus sinnvoll, die Daten von Impfungen und Genesungen an einem Platz zusammenzuführen, diese Richtung ist aber die falsche.
Wir wissen, Elga ist ein sicheres System, das den Datenschutzstandards genügt. Insbesondere erfahren die Teilnehmer an Elga, wann auf ihre Daten zugegriffen wird. Beim EMS ist das nicht der Fall. Das EMS ist, wie wir wissen, ein unsicheres System, es ist ein System, das nicht reibungsfrei läuft. Wenn täglich Daten von Elga ins EMS überspielt werden sollen, sind die Sorgen der Versicherten darüber, was mit ihren Daten passiert, sehr berechtigt.
Der richtige Weg wäre der genau umgekehrte gewesen, nämlich diese Daten in Elga zusammenzuführen. Es gibt einen Beschluss des Nationalrats, die Genesungsdaten in Elga und nicht im EMS zu speichern. Dem wurde auch noch nicht nachgekommen.
Der zweite schwere Schnitzer in der Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist folgender: Es wird eine kleine Änderung bei der Definition vorgenommen, von welchen Personen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Das ist ein interessanter Punkt, weil von diesen Personen zum Beispiel keine Eintrittstests, wo diese notwendig sind, verlangt werden sollen. Zu diesen Personen sollen – mehr oder weniger taxativ, denn es steht „kann“, insofern ist es ein maximaler Personenkreis – die Genesenen und jene Personen, die einen Antikörpernachweis bringen können, gehören. Wer fehlt in dieser Aufzählung? – Das sind diejenigen, die geimpft sind.
Wer geimpft ist, kann natürlich den Umweg machen und sich auch einen Antikörpernachweis ausstellen lassen. Er muss dafür eine Blutabnahme über sich ergehen lassen. So, wie diese Regelung aber jetzt ausgeführt wird, dass nämlich die Geimpften bei den Personen, von denen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, nicht ausdrücklich aufgezählt werden, ist das schwer inkonsistent, denn was sonst bewirkt eine Impfung, als Antikörper zu erzeugen?!
Mein Resümee ist daher: Sowohl die flächendeckenden Wohnzimmertests als auch die Zusammenführung von Impf- und Genesungsnachweisen sind leider wieder Beispiele dafür, dass von den Regierungsparteien eine an sich gute Idee mangelhaft umgesetzt wird, weil die aktuelle Schlagzeile und die Ankündigungspressekonferenz wichtiger sind als ein solides Gesetz. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
13.05
Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.