11.12

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglie­der des Bundesrates! Die Pandemie hat uns alle – und es ist die Pandemie (Ruf bei der FPÖ: Auch!) – doch auf vielen Ebenen sehr belastet – physisch, psychisch, viele auch ökonomisch –, so auch die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. Für sie hat die Pandemie besonders gravierende Auswirkungen.

Der vorliegende Initiativantrag betrifft die beiden zentralen Hilfsmaßnahmen für diesen Bereich und soll damit zumindest in ökonomischer Hinsicht Sicherheit geben. Wir er­höhen die SVS-Überbrückungsfinanzierung von 110 auf 120 Millionen Euro und den Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds von 20 auf 40 Millionen Euro. Beide Töpfe haben wir bereits im Herbst erhöht und den Covid-19-Fonds des KSVF so­gar schon zweimal. Allein das zeigt schon, dass es die Bundesregierung mit den Hilfen und der Unterstützung für den Kunst- und Kulturbereich sehr, sehr ernst meint. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Erst gestern haben wir uns auf weitere zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen und För­derungen für den noch immer sehr, sehr stark betroffenen Kunst- und Kulturbereich ge­einigt. Wir wollen diesen Bereich damit während der Krise und in der Übergangsphase aus der Krise heraus unterstützen. Es wird eine zusätzliche Förderungsschiene geben, damit Kulturbetriebe ihre jetzt bereits fertig geprobten, aber noch nicht aufgeführten Produktionen, Theaterstücke, Konzerte und anderen künstlerischen Darbietungen pro­fessionell abfilmen, ein Video erstellen und dann auch ins Netz stellen können, sodass es für uns als Publikum auch in dieser Zeit erlebbar ist.

Wir werden zusätzliche Mittel in die Hand nehmen, um in die Renovierung von Außen­bereichen und Innenbereichen der Kulturbetriebe zu investieren. Zusätzliche Mittel gibt es für eine Publikumsgewinnung, weil viele Kulturmanager mir doch ihre Sorgen klagen, ob das Publikum wieder in der gewohnten Zahl kommen wird. Da ist es natürlich auch wichtig, von unserer Seite aus ein Zeichen zu setzen, dass wir das fördern wollen, dass wir das Publikum im Sinne einer Rückholaktion ansprechen wollen. Wir wissen, die Kul­turbetriebe sind sichere Orte, es ist vom Infektionsgeschehen her ein kalkulierbares Risiko – wenn es denn dann auch bald losgehen kann.

Wir nehmen zusätzliches Geld in die Hand, um innovative künstlerische Tätigkeit zu för­dern. Neben diesen gestern zusätzlich verhandelten Fördermitteln – Frau Bundesrätin Eder-Gitschthaler hat es schon erwähnt – hat es seit Beginn der Coronakrise bereits 250 Millionen Euro zusätzlich zum regulären Kunst- und Kulturbudget gegeben. Wir ha­ben auch festgelegt, dass die Hilfen bis Juni weiter fließen werden, wenn das denn not­wendig sein sollte. Ich darf an dieser Stelle noch einmal eindeutig wiederholen, wie wich­tig diese beiden Instrumente für das Überleben der Kunst- und Kulturszene in Österreich sind.

Die Überbrückungsfinanzierung bei der SVS haben wir ins Leben gerufen, um den Künstlerinnen und Künstlern, die sich vor allem zu Beginn vom Härtefallfonds der Wirt­schaftskammer nicht ausreichend angesprochen gefühlt haben, eine Alternative anzu­bieten. Dieser Topf ist eine Erfolgsgeschichte. Wir haben bereits 90 Millionen Euro aus­bezahlt. Wir haben mit dem Lockdownbonus zuerst für November und Dezember und im Anschluss jetzt für Jänner und Februar Zusatzzahlungen ermöglicht, weil es durch das Veranstaltungsverbot in diesen Monaten kaum Auftrittsmöglichkeiten gab. Schon jetzt haben wir uns in der Bundesregierung darauf geeinigt, dass es auch für März und April eine solche Zusatzzahlung geben soll. Vor allem haben wir von Anfang an das Verspre­chen eingelöst, dass das alles einfach und unbürokratisch gehen soll. (Lebhafte Heiter­keit der Bundesrätin Schartel.) Von Anfang an und bis heute sorgt die SVS dafür – und dafür bin ich ihr sehr, sehr dankbar –, dass die Anträge binnen weniger Tage bearbeitet und die Hilfen überwiesen werden. Dieses Hilfsinstrument gilt bereits jetzt international als Best-Practice-Beispiel für die Unterstützung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern.

Wir wissen, dass es im Kulturbereich leider viele atypische Beschäftigungsverhältnisse und prekäre Arbeits- und Lohnverhältnisse gibt. Wir wissen, dass es viele Künstlerinnen und Künstler gibt, die normalerweise wenig aus ihrer künstlerischen Tätigkeit lukrieren können – so wenig, dass sie aus der Sozialversicherungspflicht herausfallen. Genau da kommt der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds ins Spiel. Er hat die­ser Personengruppe bisher Soforthilfen von bis zu 5 000 Euro pro Kopf ermöglicht. Auch diese Zahlungen – und das ist schon jetzt klar – werden bis Juni weiterlaufen.

Natürlich, und das ist der Pferdefuß an dem Ganzen, kann keine Hilfszahlung der Welt ein Berufsverbot aufwiegen, und die derzeitige Situation kommt für viele Künstlerinnen und Künstler diesem gleich. Was wir aber tun können, ist, diese coronabedingte Notlage zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass Österreichs freischaffende Künstlerinnen und Künstler diese Krise auch überstehen. Dass das weiter möglich ist, garantieren wir mit der erneuten Aufstockung dieser beiden Hilfsmaßnahmen.

Ich danke für die schon jetzt zugesicherte breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

11.19