14.59
Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Es geht hier im Wesentlichen um ein Sammelgesetz, also es wurden mehrere Materien in verschiedenen Gesetzen zu einer gemeinsamen Debatte und Abstimmung zusammengefasst. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden – wogegen aber schon etwas einzuwenden ist, ist Ihre Praxis dabei.
Ich spreche vor allem die Vertreter auf Nationalrats- und Bundesratsebene an, die die türkis-grüne Regierungsmehrheit stützen. Es geht da um ein rechtstechnisches Problem, aber auch um ein Problem im Bereich des Begutachtungsverfahrens, und ich komme gleich darauf zu sprechen. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)
Sie sind von der guten alten parlamentarischen Praxis abgegangen, so ein Regierungsvorhaben erst einmal als Ministerialentwurf in Begutachtung zu schicken – und zwar nicht nur für drei Tage, wie das jetzt bei diesen Gesetzentwürfen im Gesundheitsbereich immer wieder der Fall war, sondern grundsätzlich für sechs Wochen. Das ist auch eine eigene gesetzliche Anordnung, die da immer wieder missachtet wird: Begutachtungsverfahren sollen sechs Wochen dauern.
Sie unterlaufen diese gute parlamentarische Praxis – also nicht Sie als Bundesräte, das ist mir schon klar, sondern die Abgeordneten zum Nationalrat –, indem damit gearbeitet wird, irgendwelche Trägerentwürfe einzubringen und die dann im Ausschuss abzuändern, damit man halt möglichst schnell zu einem Gesetz kommt – und das rächt sich. Das rächt sich auf legistischer Ebene, und ich komme damit schon zum Punkt: Man sieht es auch in diesem Sammelgesetz wieder.
Die Änderung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes enthält beispielsweise eine Sonderregelung für die Insolvenzanfechtung. Das ist ein klassisches insolvenzrechtliches Thema, das ist das tägliche Brot eines Insolvenzverwalters, eines Anwalts, der darauf spezialisiert ist. Ja glauben Sie denn wirklich, dass dieser Kollege sich jetzt neben der Insolvenzordnung unbedingt auch noch mit dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz beschäftigen will? – Nein, das ist eine klassische Novelle, die man eigentlich in die IO schreiben muss! Das ist jetzt nur eine Kleinigkeit, wenn man so etwas schon macht, aber das gehört dazu.
Jetzt frage ich Sie etwas ganz Einfaches – das sind jetzt immer so juristische Themen, aber jetzt frage ich Sie etwas ganz Einfaches: Was hat denn bitte die Zulassung eines Medizinprodukts mit der Bundesabgabenordnung zu tun? Da geht es um die Frage, was in Österreich in Apotheken überhaupt verkauft oder in Verkehr gebracht werden darf. Das leuchtet ja jedem ein, dass nicht einfach alles als Medizinprodukt verkauft werden darf. Da gibt es bestimmte Vorschriften, die uns davor schützen, dass beispielsweise in Apotheken der größte Müll verkauft wird. Die Rechtsordnung schützt uns da also, indem es bestimmte Verfahren gibt, die eingehalten werden müssen, etwa das Zulassungsverfahren bei einem Impfstoff, damit da sauber gearbeitet wird.
Was hat denn jetzt das Medizinproduktegesetz mit der Bundesabgabenordnung zu tun? Okay, natürlich müssen auch Apotheken Steuern zahlen – aber ich meine, was hat denn das inhaltlich damit zu tun? – Genau gar nichts!
Warum findet sich eine Regelung zum Medizinproduktegesetz, bei der es um die Zulassung von Tests für Apotheken oder für den Eigengebrauch geht, überhaupt in der Bundesabgabenordnung? Darum geht es heute: Sie wollen das jetzt wieder korrigieren, und warum müssen Sie es korrigieren? – Weil Sie es schon ursprünglich hätten richtig machen sollen! Mit dem Husch-Pfusch-Verfahren, das diese türkis-grüne Bundesregierung zu ihrem Leitprinzip erhoben hat, geht das dann aber natürlich nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Bleiben wir vielleicht bei diesen Schnelltests: Worum geht es bei dieser einen Norm, die jetzt von der Bundesabgabenordnung – vollkommen absurd – ins Medizinproduktegesetz verschoben wird?
Der Hersteller dieser Antigenschnelltests sagt ganz klar, die seien nicht zur Eigenanwendung bestimmt – was ja auch logisch ist, das sind ja Medizinprodukte, dafür gibt es befugtes medizinisches Personal, dafür gibt es ärztliche Ausbildungen und, und, und. Jetzt sagen Sie in diesem Gesetz, nein, das ist egal. Egal, was der Hersteller sagt – der das Produkt selbst produziert hat und weiß, welche Risiken und Gefahren mit der Anwendung verbunden sind –, diese Tests sind trotzdem zur Eigenanwendung geeignet. So arbeiten Sie: Sie schreiben solche Dinge immer ganz unterschwellig in die Gesetze hinein. Das, was nämlich gute Praxis im Medizinrecht, im Ärzterecht ist, unterlaufen Sie einfach, wenn es um die Covid-19-Pandemie geht. Sie haben da vielleicht gute Absichten, aber es ist einfach eine Katastrophe, wenn man sich das einmal durchdenkt.
Auch diese Testungen können nämlich schwere Nebenwirkungen bei Anwendungsfehlern und so weiter haben. Da bekommt man vielleicht im leichtesten Fall Nasenbluten – und im schlimmsten Fall tritt dann Hirnflüssigkeit aus. Das ist jetzt nicht eine Erfindung von mir, sondern dazu gibt es Medienberichte, das kann gefährlich sein. Ich frage mich daher schon, warum der österreichische Gesetzgeber, warum Sie als Regierungsmehrheit dafür sind, dass man diese Eigenanwendung so mir nichts, dir nichts ohne Risikohinweise zulässt.
Das setzt sich ja fort: Bei der Covid-19-Impfung machen Sie ja auch beide Augen zu, wenn es darum geht, die Leute über die Risiken aufzuklären, und darum, dass Sie es verabsäumt haben, im Impfschadengesetz eine ordentliche Haftungsregelung einzuführen. Das ist ein Thema, über das Sie nicht sprechen wollen. Sie machen Werbung dafür: „Österreich impft“ – das kann ja durchaus ein Weg aus der Pandemie sein, das gestehe ich Ihnen schon zu, ich lasse mich vielleicht selbst impfen. Es geht uns immer nur um die Impffreiheit: Die Bürger sollen eine informierte Entscheidung treffen können, so wie es auch bei jeder anderen Impfung immer gute Praxis und immer der Fall war: Gehe ich dieses Risiko ein? Ist es mir das wert, dass ich dann vor der Krankheit geschützt bin? Das ist ja wohl das Selbstverständlichste und Normalste auf der Welt.
Sie brechen diese Grundregel und reden den Leuten ein: Nein, nein, das passt schon, lasst euch impfen! Auf jeden Fall impfen, impfen, impfen, das hat keine Risiken – und wenn doch einmal etwas passiert: Nein, das ist nicht auf die Impfung zurückzuführen, diesen Fall gibt es gar nicht. Wenn Sie dann einmal nicht auskommen, dann sagen Sie: Gut, okay, da gibt es jetzt vielleicht einen Zusammenhang, aber trotzdem haben wir nichts damit zu tun. Wir drehen uns einfach um, weil wir, wenn wirklich lebenslängliche Schäden auftreten, nicht dafür haften wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist genau der Vorwurf, den ich Ihnen mache, weil Sie das Impfschadengesetz immer noch nicht novelliert haben. Das ist ja nicht einfach eine freiheitliche Verschwörungstheorie – lesen Sie bitte einmal die Zeitungen! –: Zwei Krankenschwestern des Landesklinikums Zwettl wurden mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff geimpft und erlitten schwere Nebenwirkungen. Das würde ich mir auch nicht wünschen, ich meine, das ist ein trauriger Fall! Das muss man untersuchen – aber dazu hört man von Ihnen als Regierungsfraktion nichts.
Da heißt es nicht: Wir stoppen einmal die Astra-Zeneca-Impfungen, um zu untersuchen, was passiert ist, und das noch einmal zu überprüfen. Dänemark hat das jetzt gemacht, Dänemark schützt seine Bürger – Sie schützen sie nicht, Sie lassen die Bürger ins offene Messer laufen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.06
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.