15.53

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherin­nen und Zuseher! Mit dieser Regierungsvorlage sollen Änderungen im Gesundheitsbe­ruferegister-Gesetz erfolgen, um eine bessere Vollziehbarkeit gewährleisten zu können. Konkret erfolgt eine Klarstellung betreffend das Registrierungsverfahren bei Höherquali­fizierung in einem Gesundheits- und in einem Krankenpflegeberuf.

Im Gesundheitsberuferegister wird nun ausschließlich die höchste Qualifizierung ange­führt, die Kategorie Geschlecht wird nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2018 aus dem öffentlichen Teil des Registers gestrichen. Auch in die Be­rufsausweise wird diese Kategorie in Zukunft nicht mehr eingetragen.

Schließlich soll auf eine ausländische Disziplinarstrafbescheinigung als Voraussetzung für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister verzichtet werden, da diese meist nur unter großem Aufwand beigeschafft werden kann beziehungsweise von vielen Staa­ten gar nicht ausgestellt wird, wie es auch im Gesundheitsausschuss von der Expertin gesagt worden ist. Stattdessen soll im Rahmen des Eintragungsverfahrens jedenfalls eine Strafregisterbescheinigung aus jenen Ländern vorgelegt werden, in denen sich die Pflegeperson in den letzten Jahren über einen längeren Zeitraum aufgehalten hat.

Die Regierungsvorlage zum Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit 2020 hat die Um­setzung von EU-Richtlinien zum Ziel, um eine EU-konforme Rechtslage zur Anerken­nung von Berufsqualifikationen in bestimmten Gesundheitsberufen herzustellen. Vor die­sem Hintergrund erfolgen Änderungen im Ärzte- und Apothekengesetz, indem die Vor­lage einer beglaubigten Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden entfällt. Ähnlich verhält es sich bei der Änderung im Musiktherapiegesetz, wo auf die Verwendung eines Formblattes, in dem genaue Angaben zu Zeit, Dauer, Art, Ort der Dienstleistung zu ma­chen wären, verzichtet wird. Die Änderungen im Kardiotechnikergesetz und Sanitäterge­setz ermöglichen in Zukunft einen partiellen Zugang, so wie ihn die EU-Richtlinien vorse­hen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.55

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Bitte, Herr Bundesrat.

Ich weise darauf hin, dass wir für die Durchführung der Dringlichen Anfrage die Debatte um 16 Uhr zu unterbrechen haben.