20.55

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Es wurde jetzt schon viel gesagt, deswegen habe ich sehr viel gestrichen, auch aufgrund der Zeit. Ich würde gerne ergänzend noch ein bisschen etwas zum Home­officepaket sagen.

Derzeit arbeiten circa 40 Prozent der ArbeitnehmerInnen zu Hause, und für sie wurden mit diesen Gesetzesnovellen Steuererleichterungen ausgearbeitet. Das sind mehr Wer­bekostenabsetzbarkeit bei Homeoffice ohne absetzbares Arbeitszimmer und mehr Leis­tungen der ArbeitgeberInnen, die steuerlich nicht als Arbeitslohn qualifiziert werden. Bei­des – das wurde von den NEOS, kann ich mich erinnern, kritisiert – bedarf der schriftli­chen Vereinbarung, das dient der Absicherung von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebe­rInnen.

Wichtig ist – es wurde schon gesagt –: Diese Regelungen des Homeofficepakets gelten bis 2023. Sie gelten zwar ab 1.1.2021, aber manche Dinge wie zum Beispiel das Mobiliar können schon für 2020 abgesetzt werden, zwar ein geringerer Betrag, aber bis 2023 aufgeteilt in der Höhe von 900 Euro. 2023 werden diese Regelungen evaluiert und, wie wir natürlich hoffen, gegebenenfalls verbessert.

Was jetzt gerade auch noch in Ausarbeitung ist, ist die Absetzbarkeit eines im Woh­nungsverband liegenden Arbeitszimmers, welches von Selbstständigen benutzt wird und derzeit noch nicht abgesetzt werden kann. Wie gesagt, das ist aber in Ausarbeitung, wir freuen uns auf diese Regelung.

Warum sind uns Grünen die Regelungen des Homeofficepakets wichtig und warum freuen sie uns? – Weil sie nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern auch dem Umwelt­schutz dienen. Wir wissen, ein Drittel der CO2-Emissionen verursacht der Verkehr, in den letzten Jahren leider mit steigender Tendenz. Knapp 15 Prozent der gesamten CO2-Emissionen verursacht allein der Pkw-Verkehr, und die Hälfte des Pkw-Verkehrs ma­chen die Fahrten von zu Hause in die Arbeit und wieder zurück aus, also knapp 8 Pro­zent. Es erschließt sich von selbst: Bleiben nun mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer zu Hause, verringert sich der PendlerInnen-Pkw-Verkehr und damit der CO2-Aus­stoß. Damit trägt diese Maßnahme auch dazu bei, die Treibhausgasbilanz um ein paar Prozentpunkte zu senken.

Der von der Umweltministerin vorangetriebene Öffi- und Bahnausbau sowie das heuer fertiggestellte 1-2-3-Österreichticket tun ihr Weiteres hierfür, und das tut uns und unserer Umwelt gut.

Die Erfolge der Investitionsprämie überlasse ich gern dann noch den RednerInnen von der ÖVP. Ganz kurz noch zum betrieblichen Testungsgesetz, das ist TOP 17: Mit diesem Gesetz werden die betrieblichen Testungen bei Einhaltung der Voraussetzungen und Meldung den behördlichen Testungen gleichgestellt. Über die Testplattform des Bundes können automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden, die als Zutrittstests anerkannt werden. Dieses Gesetz ist vorerst einmal für größere Unternehmen begrü­ßenswert, denn es wird den betreffenden Unternehmen erleichtert, die Arbeit im Unter­nehmen sicherer zu machen und die Gesundheit der MitarbeiterInnen und ihrer arbeits­technischen, aber auch privaten Kontaktpersonen zu schützen. Das ist eine gute Sache. (Vizepräsident Raggl übernimmt den Vorsitz.)

Zusätzlich dürfen die Unternehmen auch betriebsfremde Personen testen. All diese Tests müssen gratis sein, wenn eine Förderung dafür beantragt wird. Das ist gerade in kleineren Gemeinden eine zusätzliche Möglichkeit, ein sicheres Miteinander zu gewähr­leisten und mehr anerkannte Zutrittstests zu generieren. Insgesamt ist das eine gute Sache, und ich würde mich freuen, wenn Sie dem zuzustimmen. Die Investitionsprämie wird sicher noch einmal kommen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.59

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Gernot Blümel. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.