Berichterstatterin MMag. Elisabeth Kittl, BA: Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert wird, zur Kennt­nis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Gesundheit stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Mag. Christian Buchmann: Mich macht die Parlamentsdirektion darauf auf­merksam, dass es ein anderer Ausschuss sein muss. Wir sind bei Tagesordnungs­punkt 24, und es geht um ein Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsge­setz 1982 geändert wird.

Ich darf bitten, noch einmal den Beschluss zu bringen.

Berichterstatterin MMag. Elisabeth Kittl, BA (fortsetzend): Verzeihen Sie – die späte Stunde.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Verzeihung!

Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke für die nunmehr korrekte Berichter­stattung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Berger-Grabner. – Ich ersuche, das Wort zu ergreifen. Bitte.