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Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundes­räte! Lassen Sie mich bitte am Beginn meiner Wortmeldung festhalten: Es ist unerträg­lich, dass in der vergangenen Nacht zwei weitere Frauen ihr Leben verloren haben. Meine aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen und allen Menschen, die in der näheren Umgebung sind und in deren Leben auf einmal die Gewalt so hineingeplatzt ist.

Es ist kein Beziehungsdrama, sondern ein kaltblütiger Akt männlicher Gewaltausübung. Diese Gewalt an Frauen ist ein strukturelles Problem in Österreich. Es muss ein Ende haben. Ich bin froh, dass die Bundesregierung unmittelbare Maßnahmen setzen wird.

Gewalt an Frauen hat aber viele Facetten. Mord ist der äußerste Akt dafür, Machtmiss­brauch begegnet Frauen bei vielen Gelegenheiten. Auch für mich ist es nicht lustig, hier hingestellt zu werden als die, die nicht gesehen wird, die nicht vorhanden ist. Ich arbeite von früh bis spät für diesen Bereich. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bun­desrates Arlamovsky.)

Wie gesagt: Machtmissbrauch hat viele Facetten. Auch der Kulturbereich ist davor nicht gefeit. Prekäre Arbeitsverhältnisse, sehr steile Hierarchien, oft sehr persönliche, enge Arbeitsbeziehungen tragen das ihre dazu bei. Mir ist wichtig, dass Frauen oder auch Männer, wenn sie in Bedrängnis gelangen, nicht alleingelassen werden. Jeder und jede, der/die von einem Missbrauch bedroht ist oder ihn schon erleben musste, soll wissen: Er oder sie ist in Österreich nicht allein. Deshalb haben wir im Kulturressort im Rahmen unseres Fairnessprozesses jetzt sehr zeitnah geplant, eine Vertrauensstelle für alle im Kunst- und Kulturbereich Tätigen einzusetzen.

Doch jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, zum eigentlichen Thema: Nachdem die Museen und die Ausstellungshäuser auch in der Ostregion bereits seit 3. Mai wieder offen haben, freuen wir uns jetzt alle auf die Öffnungen am 19. Mai, wie wir seit heute wissen, in ganz Österreich, und das ist eine gute Nachricht!

Es wird eine neue Phase, die für uns alle, aber insbesondere für Künstlerinnen und Künstler in diesem Land, eine so notwendige Perspektive bietet. Für den Kulturbereich konnten wir sicherstellen, dass die Maßnahmen in diesem ersten Öffnungsschritt einen lebendigen, einen vielfältigen und auch einen praxistauglichen Betrieb möglich machen.

Ich bin in diese Verhandlungen zur Öffnung und in die Erstellung der Verordnung natür­lich auch für meinen Bereich involviert und darf Ihnen versichern, sehr verehrte Frau Bundesrätin, dass mir der Laienbereich auch sehr, sehr lieb ist, und ich weiß, wie wichtig er in Österreich ist. Die Theatervereine, die Blasmusik, die Chöre gehören zu unserem Land, sie halten unsere Gesellschaft zusammen – und das ist ein derzeit sowieso sehr, sehr wichtiger Bereich. Ich habe mich daher von Anbeginn auch dafür eingesetzt. Ich möchte jetzt der Endredaktion und der Veröffentlichung der Verordnung nicht vorgreifen, aber ich denke, es wird so sein, dass das Proben auch im Bereich der Chöre, Blasmusik und Laientheater möglich sein wird, und bei den Veranstaltungen wird nicht zwischen professionellen und anderen unterschieden.

Dennoch werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch ab dem 19. Mai die Arbeitstätigkeit von freischaffenden Künstlerinnen und Künstler noch nicht vollum­fänglich möglich machen. Veranstaltungen werden unter kontrollierten Bedingungen stattfin­den müssen. Es wurde schon öfter erwähnt, welche das sind.

Damit diese Übergangsphase aber auch gelingt, haben wir erst vor Kurzem ein Neustartkulturpaket mit einer Gesamtdotierung von 20 Millionen Euro geschaffen, das neue Impulse für das Wiederaufleben der Kultur bringen soll.

Auch im Bereich der Unterstützungsleistungen müssen wir noch einmal nachschärfen, und damit komme ich zum ureigensten Thema dieses Tagesordnungspunktes. Wir mussten pandemiebedingt leider länger als ursprünglich prognostiziert mit einem weitge­henden Verbot von Veranstaltungen mit Publikum leben. Mit mehreren Sonderzahlun­gen haben wir diese Situation für die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zumin­dest ökonomisch abzufedern versucht. Dies hat bei der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler, die über die SVS abgewickelt wird, zu einem derzeitigen Auszahlungsstand von knapp über 115 Millionen Euro geführt. Diese Zahl muss man sich erst einmal vor Augen führen! Begonnen haben wir diesen Topf ja mit einer Dotierung von 90 Millionen Euro. Damals haben viele gesagt, so viel Geld werde man gar nicht brauchen. Seither haben wir aber zweimal erhöht, und auch heute werden Sie, sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Beschluss grünes Licht für eine weitere Erhöhung auf 140 Millionen Euro geben.

Insgesamt konnten wir mit dieser Überbrückungsfinanzierung über 9 000 Künstlerinnen und Künstler rasch und unbürokratisch in dieser Krise unterstützen. Mit dieser Erhöhung wird sichergestellt, dass wir bis Ende Juni – so lange laufen die aktuellen Richtlinien – gewährleisten können, dass genug Geld zur Verfügung steht, um alle Anträge bearbeiten zu können.

Ich möchte mit einer optimistischen Zukunftsprognose schließen: Auch wenn diese Überbrückungsfinanzierung als internationales Best-Practice-Beispiel gilt, soll die hier vorliegende Erhöhung hoffentlich die letzte dieser Art sein, denn das würde bedeuten, dass wir ab Juli Rahmenbedingungen setzen können, die Künstlerinnen und Künstlern umfassende Auftritts- und Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Auf diesen Kultursommer freue ich mich mit Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt schon. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

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