10.40
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! „Braucht wirklich niemand“ – dem möchte ich jetzt einmal vehement widersprechen, weil immerhin 22 Mitgliedstaaten teilnehmen. Wie wir alle wissen, ist ja gerade der Bereich der Justiz eines der Kernstücke der Europäischen Union. Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft wird diese Zusammenarbeit nun noch weiter vertieft.
Das vorliegende Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft schafft nun auch die notwendigen nationalen Grundlagen. Wir haben es schon gehört: Ab Juni werden auch europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Ermittlungen aufnehmen können, wenn es um die Bekämpfung von grenzüberschreitender Korruption und vor allen Dingen um die Schädigung des EU-Budgets geht. Es geht also beispielsweise um Förderungen, die von der EU ausgeschüttet werden und in deren Zuge zum Beispiel Projekte nicht umgesetzt werden. Dann wird das ein Fall für die Europäische Staatsanwaltschaft.
Noch einmal – und ich glaube, das ist auch der wesentliche Punkt –: Es geht um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, nicht nur von einem Land zum Nachbarland, sondern es kann sein, dass mehrere Länder involviert sind. Gerade dann ist es notwendig, auch eine zentrale Behörde zu haben, die das eben steuert, denn nur so können wir Kriminelle schnell und effektiv über die Grenzen hinweg verfolgen und so einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Betruges leisten. Steuerbetrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung – mit diesen Straftaten sollen sich die europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte befassen und auseinandersetzen.
Es wird mit 3 000 Fällen jährlich gerechnet, in denen europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ermitteln, Haftbefehle beantragen und auch Anklage erheben werden. Die europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind nationalen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gleichgestellt. Es gibt eben diese zentrale Behörde in Luxemburg und natürlich auch eine dezentrale Ebene in den jeweiligen Nationalstaaten, wo Ermittlungen dann nach nationalem Recht durchgeführt werden.
Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft wird nun eine unabhängige Behörde geschaffen, deren Aufgabe es ist – es ist tatsächlich so und es ist wirklich traurig –, dafür zu sorgen, dass die entgangenen Steuermilliarden – da gehen Schätzungen immerhin von 50 Milliarden Euro aus – zurückgeholt werden. Diese Behörde bringt uns durch ihre Tätigkeit bei der Bekämpfung von Straftaten, die den EU-Haushalt schädigen, einen großen Schritt voran und vertieft, wie ich zu Beginn schon gesagt habe, die Zusammenarbeit der Justiz innerhalb der Europäischen Union. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
10.43
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Bitte, Herr Bundesrat.