Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird.
Der Gesetzesbeschluss sieht ein Teilverbot für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat für jene Bereiche vor, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden und die gemäß dem einschlägigen Unionsrecht als zulässig bewertet werden können.
Das Verbot soll die nicht berufliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, sowie den Haus- und Kleingartenbereich umfassen.
Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte, Herr Bundesrat.