Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflan­zenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird.

Der Gesetzesbeschluss sieht ein Teilverbot für die Verwendung von Pflanzenschutz­mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat für jene Bereiche vor, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden und die gemäß dem einschlägigen Unions­recht als zulässig bewertet werden können.

Das Verbot soll die nicht berufliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen zur Vorern­tebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, sowie den Haus- und Kleingartenbereich umfassen.

Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte, Herr Bundesrat.