Berichterstatterin Heike Eder, BSc MBA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerinnen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, des COVID-19 Begleitgesetzes Vergabe und des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes sowie das Außer­krafttreten einiger Verfassungsbestimmungen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe weiters zu TOP 3 den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseför­de­rungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geän­dert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schlussendlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsge­richts­hofgesetz 1985 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für die Berichte und darf an dieser Stelle auch noch Justizministerin Dr.in Alma Zadić sehr herzlich im Bundesrat be­grüßen. – Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! (Beifall bei BundesrätInnen von Grünen, ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist zunächst Herr Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger. Ich erteile ihm dieses.