11.20

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt, betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen auf der Regie­rungs­bank! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Sie haben mit einer Aktuellen Stunde zum Thema „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind“ begonnen. I couldn’t agree more, würde ich jetzt als Europa­ministerin sagen. Das ist auch der Zugang Österreichs in der Europäischen Union.

Sie haben heute ja mit dem Außenminister den Austausch gepflegt. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass andere Regionen Europas, zum Beispiel der Westbalkan, Impf­dosen bekommen. Ich kann nur sagen, wir sind in Österreich stolz darauf, dass wir durch konsequentes Testen, durch einen entsprechend guten Impffortschritt so gut durch die Krise gekommen sind, dass wir jetzt an einem Punkt stehen, an dem wir positiv in den Sommer gehen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube aber auch, dass wir vorsichtig bleiben müssen. Einige von Ihnen haben es schon angesprochen: Es gibt Varianten, es gibt Länder, in denen man wieder überlegt, zu einer Maskenpflicht zurückzukehren. Als Europaministerin war ich auch während der Pandemie unterwegs. In Madrid hatte man überall, auch draußen, die Maskenpflicht und in Italien ist es auch jetzt noch so. Erst vor Kurzem durfte ich mit dem Bundespräsidenten dort sein. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

Der Umgang ist unterschiedlich, aber das Ziel eint uns: Wir wollen sicher durch die Krise kommen. Und das Ziel, das ich mit der Justizministerin gemeinsam habe, ist, die Ver­waltung und die Justiz funktionsfähig zu halten, woran wir alle gemeinsam arbeiten, auch für den Fall, dass es wieder dramatischer wird, was wir alle nicht hoffen. Das ist aber der Grund dafür, warum ich Sie heute bitte, bei diesen Anträgen keinen Einspruch zu erheben und diese Dinge zumindest bis 31.12. zu verlängern. Es ist schön, wenn wir es nicht brauchen, aber wir wollen gerüstet sein.

Ich erinnere daran, dass uns diese Krise, die Pandemie, im letzten Jahr ziemlich über­raschend getroffen hat, und zwar nicht nur uns in Österreich, sondern auch Europa und die ganze Welt. Daher halte ich es für ganz, ganz wichtig und notwendig, dass Sie heute hier auch möglichst geschlossen mitgehen.

Zum 4. Punkt der Tagesordnung darf ich auch ganz kurz etwas ausführen: Die Ände­rungen im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und im Verwaltungsgerichtshofgesetz sind solche, die durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden sind. Es sind aber auch Klarstellungen enthalten. Ich darf an dieser Stelle betonen, dass auch die Länder mitgewirkt haben, dass wir das gemeinsam mit den Län­dern besprochen haben. Ziel ist, dass jede Partei auch in jeder Phase des Verfah­rens weiß, wo ihr Akt ist, wo er einzubringen ist. Es ist auch im Sinne der Parteien, dafür ein besseres Vorgehen zu wählen. Was dahintersteckt, ist im Grunde das Recht auf ein faires Verfahren des Artikels 6 EMRK. Ich sage das jetzt, weil ich noch ein paar Worte zu einem Thema verlieren möchte, das Sie, glaube ich, auch in der Aktuellen Stunde angesprochen haben, nämlich zum Thema Ungarn und der dortigen Gesetzeslage.

Ich habe mich letzte Woche sehr, sehr deutlich im Plenum des Nationalrates geäußert, dass es im 21. Jahrhundert nicht sein könne, dass es diskriminierende Gesetzgebung in Europa gibt. (Bundesrat Spanring: Habt ihr die Covid-Verordnungen vergessen, oder was?) Wir hatten diese Woche am Dienstag den Rat für Allgemeine Angelegenheiten, und ich habe ganz klar vor der Sitzung gesagt, dass ich mir anhören möchte, was die ungarische Regierung zu sagen hat, da ich es als ehemalige und gelernte Richterin auch gewohnt bin, mir ein unmittelbares Bild zu machen. Nach der Anhörung sind aber unsere Bedenken einfach nicht kleiner, sondern größer geworden. Deshalb haben wir gestern die Erklärung der schon anderen 13 Staaten unterschrieben. Es sind mir im Übrigen noch drei Staaten gefolgt, nämlich Italien, Griechenland und Zypern.

Ich halte es für richtig und notwendig, dazu ein klares Zeichen zu setzen, weil Dis­kriminierung im 21. Jahrhundert nichts verloren hat, nicht in der Europäischen Union, nicht in Europa und eigentlich nirgends. Wir müssen auch entsprechende Zeichen set­zen. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky. – Bundesrat Steiner: Und die Covid-Verordnungen?!)

Um wieder zur Tagesordnung zurückzukommen, darf ich Sie in diesem Sinne nochmals bitten, gegen die Anträge keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Man richtet es sich, wie man es braucht!)

11.24