15.34

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch da geht es – zum Teil haben wir es schon gehört – um Fristverlängerungen von Sonderregelungen im Rahmen der Covid-19-Krisenbekämpfung.

Impfmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich werden verlängert. Es soll weiter einen Kostenersatz für die Software für den elektronischen Impfpass geben. Apotheken kön­nen jetzt gerade im Hinblick auf die Sommerferien Selbsttests an Zehnjährige ausgeben. Es gibt Verlängerungen bei Ansprüchen auf Waisenversorgungsgenuss und eine Streckung der Dienstfreistellungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst für Risikogruppen. Das sind alles ganz wichtige Dinge, das meiste sind übrigens auch Kannbestimmungen und anzu­wenden, wenn man sie braucht, man muss es aber nicht.

Ich möchte aber darüber hinaus einen neuen Punkt hervorheben, der Teil dieses Pake­tes der TOPs 19 bis 22 ist, nämlich die Erweiterung der Entgeltausnahmebestimmungen für DienstnehmerInnen im Sozialversicherungsgesetz für Zeitkarten im öffentlichen Verkehr. Gemeint sind damit Wochen-, Monats- und Jahreskarten, wenn die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Für die Dienstgeber ist das übrigens steuerbefreit, das ist bereits geregelt worden und tritt mit Juli dieses Jahres in Kraft. Das klingt jetzt alles sehr technisch, nach einer kleinen technischen Anpassung, aber in Wahrheit ist das ein Riesending und wird eine große Wirkung haben.

Diese Entgeltfreistellung gilt nicht als Einkommen, ist nicht zu versteuern, es ist ein Superanreiz, öffentliche Verkehrsmittel zu nützen, und geht über die reine Verwendung zwischen Arbeitsort und Wohnort hinaus, es gibt nämlich eine generelle Möglichkeit, diese Zeitkarten, bis hin zu den Jahreskarten, selbstverständlich auch privat zu nutzen.

Das wird sicher eine wichtige Motivation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeber werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Das ist sozial­politisch ein sehr wichtiger Aspekt. Wenn man sich zum Beispiel ansieht – ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen –, welche Einkommensgruppen eigentlich ein eigenes Auto haben und welche nicht, dann sieht man, dass im untersten Einkommensviertel 44 Prozent gar keines haben, im obersten Viertel sind das nur noch 9 Prozent. Ein eigenes Auto zu fahren ist eben die teuerste Möglichkeit, mobil zu sein, für viele ist das überhaupt nicht möglich.

Für die Arbeitgeber wiederum besteht der ökonomische Anreiz einerseits darin, dass diese Zurverfügungstellung von Zeitkarten steuerbefreit ist, und andererseits ist es eine Kostenentlastung bei der Bereitstellung von teuren Abstellplätzen. Das wird ein immer wichtigerer Faktor, das wird immer mehr zu einem relevanten Aspekt auch für Arbeit­geber, denn die Bodenpreise schießen in die Höhe. Selbstverständlich ist das ein ent­scheidender Beitrag zu einer ökologischen Mobilitätswende, ein entscheidender Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, der bekannterweise nicht nur ein Segen ist und immerhin die Kleinigkeit von 30 Prozent der gesamten Klimagiftemis­sio­nen zu verantworten hat. Jede Maßnahme, die dem entgegenwirkt und in eine nach­haltige Richtung geht, ist zu begrüßen.

Auf jeden Fall ist das ein gutes Beispiel dafür, wie Klimaschutz und Sozialpolitik zu­sammengehen können. Das ist eines unserer Kernanliegen, das wir auf jeden Fall weiterhin konsequent verfolgen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.39

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck. – Bitte, Frau Bundesrätin.