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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher zu Hause! Ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen, zum einen zur Gästeregistrierung, also der Kontaktpersonennachverfolgung.

Diese Möglichkeit ist, glaube ich, gerade in Zeiten niedriger Inzidenzen besonders wich­tig. Das zeigt sich jetzt auch. Selbst wenn man tatsächlich recht wenige positive Tests hat, ist es umso wichtiger, dass man, wenn sich Cluster bilden, die Kontaktdaten der anderen Gäste oder die Daten bei Veranstaltungen erheben kann. Das ist besonders wichtig, da wir ja mit der Deltavariante vor einer ganz neuen Herausforderung stehen.

Wir wissen, dass sich die Deltavariante über den Sommer ausbreiten wird. Die Emp­fehlung der Coronakommission wird morgen herauskommen, im Moment ist noch nicht abschätzbar, wie schnell das über den Sommer gehen wird, wie hoch der Peak sein wird. Jedenfalls sehen wir aber in anderen Ländern Europas, zum Beispiel in Groß­britannien, was passieren kann, wenn es zu schnell geht und wenn diese ansteckendere Variante, die auch im Verdacht steht, dass sie schwerere Krankheitsverläufe macht, auf eine Bevölkerung trifft, die eben noch nicht zu einem ausreichenden Grad durchgeimpft ist.

Das heißt, wir müssen impfen, impfen, impfen, daher auch hier meine Bitte und meine Aufforderung, dass Sie den nächstmöglichen Impftermin, den Sie bekommen können – und es wird immer leichter –, auch wirklich wahrnehmen. Anfügen möchte ich auch: Bitte gehen Sie jedenfalls auch zur zweiten Teilimpfung, denn nur die schützt dann aus­reichend gegen die neue Deltavariante!

Der zweite Punkt betrifft die Vidierung durch den Amtsarzt, die seit Anfang der Corona­pandemie nicht mehr persönlich erfolgen muss. Ich habe das in der Ordination selber auch erlebt. Es hat nach anfänglichen Schwierigkeiten dann am Ende ganz gut funk­tioniert, muss man sagen. Ich möchte da schon anmerken, dass die Vidierung durch den Amtsarzt eine rein formale Bestätigung ist und die Richtigkeit des Rezepts überprüft. Das heißt, der Amtsarzt darf nicht das Rezept ohne Rücksprache verändern, er darf auch nicht die Dosis ändern, aber er darf anmerken, wenn zum Beispiel die Gültigkeits­dauer nicht korrekt ist. Das heißt, das kann auch auf elektronischem Weg erfolgen, die Sicherheit ist auch da gegeben.

Zu anderen E-Medikationen, dem E-Impfpass oder auch zur Krankmeldung am Telefon: Wir gehen in ein Zeitalter, in dem nicht mehr alles persönlich am Amt stattfinden muss, das sehen wir in anderen Bereichen auch. Wenn die Sicherheit gewährleistet ist, dann spricht überhaupt nichts dagegen, dass man das auch in dieser Form macht.

Die Kritik am Substitol verwundert mich jetzt, denn das ist ein etabliertes Medikament in der Drogenersatztherapie. Das sind in erster Linie einmal Schwerkranke, chronisch und schwer kranke Menschen, die mit einer Drogenersatztherapie behandelt werden. Die möchte ich nicht unter einen Generalverdacht stellen, dass sie das als Drogenersatz­medikament handeln. Ich glaube auch, dass Missbrauch jedenfalls minimiert werden kann, wenn es einen engen therapeutischen und ärztlichen Kontakt zu substituierenden Personen gibt.  Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

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