Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juni 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Buchmann übernimmt den Vorsitz.)

Auch berichte ich über die Verhandlungen des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juni 2021 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für die Berichterstattung.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte.