18.06

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine werten Kollegen! Ich spreche zum Tagesordnungspunkt bezüglich des Medizin­pro­duktegesetzes. Das wäre normalerweise ja nichts Tragisches, weil es eigentlich nur um die Umsetzung von drei EU-Richtlinien in zwei EU-Verordnungen geht und Öster­reich dadurch die Gesetzeslage anpassen muss. Warum für mich, wie man sagt, der Teufel im Detail liegt und warum ich auch dieser Gesetzesänderung jetzt nicht zustimme, ist jener Passus, den man jetzt bereits wieder hineinmoniert: Sollten irgendwelche be­son­deren Krisensituationen eintreten, kann die Kontrolle von medizinischen Produkten – wie es zum Beispiel auch bei den Covid-19-Tests war – wieder ausgehebelt werden, und diese CE-Zertifizierung ist wiederum nicht notwendig. Dann funktioniert das anscheinend doch wieder.

Es sollte jedoch schon Standard sein, so wie wir bei so vielen Dingen wirklich sehr, sehr gute Kriterien und Standards und Sicherheitsmaßnahmen haben, egal, um welches medizinische Produkt es sich handelt, egal, warum man ein medizinisches Produkt benötigt, dass immer die höchste Sicherheit gewährleistet ist, im Sinne derjenigen, die die Produkte brauchen und benutzen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.08

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.