18.34

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In der Novellierung des Gentechnikgesetzes geht es im Wesentlichen um die Umsetzung neuer EU-Vorschriften. Mit den neuen Bestimmungen soll über die gesamte Risikoanalyse hinweg eine transparente und kontinuierliche Kommunikation gewähr­leistet werden, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in diesen Prozess stärkt.

Mein Kollege, mein Vorredner hat schon erwähnt, dass diese Gesetznovelle im Zusam­menhang mit einer Diskussion steht, die seit dem Frühjahr in der Europäischen Union geführt wird. Zurzeit müssen Pflanzen, die aus der Anwendung neuer Züchtungstechniken hervorgehen, als gentechnisch veränderter Organismus definiert werden.

Im Zuge meiner Recherchen habe ich auf der Seite der Ages einiges gefunden. Exper­tinnen und Experten der Ages haben in drei Forschungsprojekten mehrere Fragestel­lungen umfassend beleuchtet. Fragen wie: Fallen neue Techniken der Pflanzenzüch­tung, sogenannte grüne Gentechnik, unter die Regelungen für GVO oder doch nicht? In welchem Umfang müssen mögliche Risiken der Pflanzen und der daraus hergestellten Produkte bewertet werden? Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für die Be­hörden? Kann man noch eindeutige Grenzen zwischen GVO und traditionell gezüch­teten Pflanzen ziehen? Wo fängt Gentechnik an, wo hört sie auf, und wann ist es schon synthetische Biologie? – Eines lässt sich zusammenfassend sagen: Eine einfache Antwort auf die brennenden Fragen nach der Einordnung gibt es tatsächlich nicht; dazu sind die Faktoren einfach viel zu vielschichtig.

In den Berichten im Rahmen der Forschungsprojekte der Ages finden sich neben den technischen Grundlagen grüner Gentechnik Anwendungsmöglichkeiten, Vergleiche zur traditionellen Pflanzenzüchtung und Risikobewertungsansätze. Dabei geht es nicht um eine Klassifizierung der Züchtungsansätze, sondern wirklich darum, Chancen zu nutzen und mögliche Risiken tatsächlich zu erkennen.

Genauer beleuchtet wurde das neuartige genomische Verfahren, eine neue Züchtungs­technik, die seit 2001 genutzt wird. Zu diesen Verfahren gehört unter anderem auch die Technik der Genomeditierung wie zum Beispiel Crispr-Cas, das eine zielgerichtete Ver­änderung des Erbguts ermöglicht.

Die Ergebnisse aus den Ages-Forschungsprojekten zeigen auf, dass es gerade in Bezug auf Nachweis und Rückverfolgbarkeit wirklich wichtig ist, dass Österreich in allen natio­nalen und europäischen Gremien an der im Regierungsprogramm festgeschriebenen Position zur neuen Gentechnik unbedingt festhält.

Ich möchte noch zwei mir wichtige Punkte anfügen: Ich denke, die Österreicherinnen und Österreicher wollen auch in Zukunft keine mit GVO veränderten Lebensmittel auf ihren Tellern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das müssen wir im Sinne unserer Kinder und Kindeskinder unbedingt gewährleisten, denn die Folgen sind einfach nur schwer abzuschätzen. Schon jetzt kann festgestellt werden, dass sich Probleme in der Produk­tion lediglich verlagert haben, zum Beispiel betreffend Resistenzen; das ist bereits an­gesprochen worden.

Für uns Bäuerinnen und Bauern ist für die Zukunft daher ein weiterer Punkt ganz ent­scheidend. Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren in Österreich hochwertige, zu 100 Prozent gentechnikfreie Lebensmittel, die Produktion ist zu 100 Prozent transpa­rent, und die Betriebs- und Futtermittel sind zu 100 Prozent nachvollziehbar. Das ist Lebensmittelstandard und -sicherheit auf höchstem Niveau.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit müssen wir künftig noch mehr in den Fokus rücken. Viele Lebensmittel werden nach Österreich importiert; gleichzeitig exportieren wir wertvolle Lebensmittel ins Ausland. Für mich ist deshalb eines klar: Wir brauchen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, um den Konsumenten wirklich ehrlich Wahlfreiheit zu ermöglichen und die Entscheidung zu erleichtern. Der Konsument, die Konsumentin soll sich beim Griff ins Regal oder auch beim Außerhausverzehr bewusst entscheiden können: Sind diese Lebensmittel aus Österreich und somit zu 100 Prozent gentechnikfrei, oder kommen sie aus Importländern, in denen zu ganz anderen Pro­duktionsstandards, zu anderen Tierschutzstandards und zu anderen Sozialstandards der bäuerlichen Familien produziert wird?

Im Zuge dessen möchte ich hier auch noch anmerken, dass wir an einem klaren Nein zum Mercosur-Abkommen nach derzeitigem Verhandlungsstand festhalten müssen. Es dürfen nicht zusätzlich 100 000 Tonnen Rindfleisch auf den europäischen Markt kommen; damit würden die Preise für die bäuerlichen Betriebe in den Keller fallen und viele Be­triebe zum Aufhören oder Zusperren gezwungen.

Mein abschließender Appell: Greifen wir zu regionalen, zu österreichischen Lebens­mit­teln! Diese sind nämlich nicht nur von höherer Qualität, sondern wir leisten damit auch gemeinsam einen Beitrag, damit die Produktion im Land und die Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleibt.

In diesem Sinne, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Schaffen wir gemeinsam mit unserer politischen Arbeit Perspektiven und Möglichkeiten, entscheiden wir uns gemein­sam für eine gute Zukunft der Menschen in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

18.41

Präsident Mag. Christian Buchmann: Bundesrat Günther Novak ist der nächste Red­ner. – Bitte.