11.07

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn meiner Rede meine Mama auf der Besuchergalerie begrüße, die sich so sehr freut, dass sie endlich wieder aktiv politisches Geschehen erleben kann. Herzlich willkommen, Mama, im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Nun zum Antrag der SPÖ: Wie der Werdegang war, wie es zu dieser Regelung gekom­men ist, haben sowohl Frau Schumann als auch meine Vorrednerin schon dargelegt. Ich möchte Ihnen aber vielleicht trotzdem noch ein paar Fakten bringen.

Es geht in Wirklichkeit um 3,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die sich zum evangelischen Glauben bekennen, und circa 15 000 gehören dem altkatholischen Glau­ben an. Also da von einer massiven Verschlechterung für die Arbeitnehmer Österreichs zu reden ist auch sehr, sehr überspitzt, Frau Kollegin Schumann.

Wenn man bedenkt, dass diese Regelung bis zu dieser Entscheidung 60 Jahre Gültigkeit hatte, und man sich erinnert, dass in der Vergangenheit hauptsächlich Rote Arbeitsmi­nister waren, dann muss ich Ihnen sagen, man hätte ja schon damals, wenn es Ihnen wirklich ein solch großes Anliegen ist, den Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitnehmer in Österreich einführen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt, wie Sie wissen, wenn man in einer politischen Partnerschaft ist, bedauerlicher­weise nicht die Möglichkeit, dass sich jeder durchsetzt, weil Partnerschaft immer Kom­promisse schließen heißt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Damals haben wir uns bei den Verhandlungen ganz massiv dafür eingesetzt, dass nicht das Gesetz kommt, dass man es kollektivvertraglich nicht mehr regeln kann. Das wäre, finde ich, die beste und die optimalste Lösung, da es wirklich eine ganz kleine Minderheit von Arbeitnehmern betrifft. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Da haben wir uns bedauerlicherweise nicht durchsetzen können. Es gibt kein Umdenken, weil, wie Sie aus vielen Wahlergebnissen wissen, die FPÖ mittlerweile die bessere Partei für die Arbeitnehmer ist. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Bundesrätin Schumann.)

Wie gesagt: Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen, weil es sicherlich super ist, wenn für alle Arbeitnehmer in Österreich ein zusätzlicher Feiertag geschaffen wird. Wenn Sie aber in Ihrer Begründung schreiben, dass es ganz, ganz wichtig ist, vor allem für jene, die jetzt in dieser Krise so besondere Arbeit geleistet haben, muss ich schon sagen: Es stimmt, dass sie diese geleistet haben, aber genau das sind jene Arbeitneh­mer, denen vollkommen egal ist, ob es ein Feiertag ist, ob Samstag ist, ob Sonntag ist, ob Mitternacht ist. Im Gesundheitswesen, im Sicherheitswesen und im Pflegewesen muss man so oder so immer arbeiten, unabhängig davon, was für ein Tag eigentlich im Kalender steht. Wie gesagt, das gibt es also nach wie vor. (Bundesrätin Schumann: Aber ein Arbeitszeitgesetz gibt es schon noch - -!) – Ja, das gibt es nach wie vor noch, und weil Sie jetzt wieder vom 12-Stunden-Tag und von der 60-Stunden-Woche anfan­gen, erzähle ich es Ihnen gerne noch einmal: § 2 des Arbeitszeitgesetzes: In Österreich ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden, die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden beschränkt. § 6 im Arbeitszeitgesetz ist auch nicht gestrichen worden, in dem steht: Wenn ich meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf vier Tage verteile, muss ich eine zusätzliche Entlohnung kriegen. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Noch einmal: Wo ist der Unterschied zwischen einem 12-Stunden-Arbeitstag, den ein Betriebsrat gestattet, und jenem, für den wir ein Gesetz gemacht haben? Sie haben es noch immer nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrä­tin Schumann.)

11.11

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.