14.17

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln ja sechs Ta­gesordnungspunkte in dieser Debatte, und ich fange mit einem emotionsloseren Tages­ordnungspunkt an, nämlich mit TOP 12, dem COVID-19-Lagergesetz.

Dazu haben wir NEOS im Nationalrat eine parlamentarische Anfrage an das Gesund­heitsministerium und an das Verteidigungsministerium gestellt, die die folgenden we­sentlichen Fragen enthalten hat:

„Nach welchem Plan wird Material rotieren um sicherzustellen, dass es nicht abläuft, sondern gebraucht und dann in der strategischen Reserve ersetzt wird?“; „Wie wird ver­hindert, dass diese Materialien ihr Ablaufdatum überschreiten und ungebraucht entsorgt werden müssen?“; „Gibt es hier bereits einen konkreten Plan sowie einen genauen zeitlichen Ablauf? Wenn ja, wie sieht der aus?“; „Was ist die erwartete Auswirkung auf den Markt an Schutzausrüstung?“; und: „Wenn das BMLV“ – Verteidigungsministerium – „große Mengen von Ausrüstung rotieren muss (um Ablaufdaten zu vermeiden), wird der Privatmarkt dadurch zwangsweise beeinträchtigt. Besteht das Risiko, dass das BMLV mittelfristig zum Monopolisten für medizinische Schutzausrüstung in Österreich wird?“

Die Antwort vom Gesundheitsministerium lautete: „Es wird auf die Zuständigkeit der Bun­desministerin für Landeverteidigung verwiesen.“

Die Antwort des Verteidigungsministeriums lautete: „Es ist vorgesehen, rechtzeitig mit dem BMSGPK einen entsprechenden Verbrauchsplan zu erarbeiten.“

Die Pointe daran ist: Diese Anfrage war vom 30. September 2020, und jetzt, eineinhalb Jahre nach Beginn der Pandemie, kommen die betreffenden Ministerien drauf, dass es eine gesetzliche Änderung braucht, um diesen Missstand, den wir vor einem Jahr ange­sprochen haben, anzugehen.

Wir sprechen uns wie im Nationalrat gegen diese Änderung im COVID-19-Lagergesetz aus, weil da zu weit gegangen wird. Es geht nämlich darum, dass über diese Güter un­entgeltlich verfügt werden darf, und zwar auch, wenn gar keine Krisensituation vorliegt. Das hätte man früher regeln können, ja müssen, das hätte man besser regeln können.

Jetzt zu TOP 9: Fast hätte es das Gesundheitsministerium wieder geschafft, mehrere Bestimmungen, von denen jede einzeln mehrheitsfähig ist, in ein Paket zu packen, das dann als Ganzes abgelehnt wird – das wird heute aber nicht passieren.

Den großen emotionalen Punkt 3G am Arbeitsplatz hätten wir jetzt nicht als Knackpunkt in diesem Gesetz gesehen. Wir hätten ihn eigentlich sogar als überflüssig erachtet, weil es ja seit 1. September den Generalkollektivvertrag gibt, der es den Arbeitgebern ermög­licht, eine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz anzuordnen, die bei Erbringung eines 3G-Nachweises dann aber nicht gilt. Eine Verordnung durch Sie (in Richtung Bundes­minister Mückstein), jetzt 3G am Arbeitsplatz einzuführen, ändert damit nicht besonders viel.

Was aber bei 3G am Arbeitsplatz wieder ein Punkt ist – was ich auch schon bisher in vielen meiner Reden angesprochen habe –, ist die Ungleichbehandlung von Arbeitsplatz und Schule, die, wenn 3G am Arbeitsplatz eingeführt wird, auf eine andere Weise als Ungleichbehandlung weitergeführt wird, weil es nämlich in der Schule, obwohl es dort auch 3G-Nachweise gibt, weiterhin eine Maskenpflicht geben wird und weil es weiterhin Einschränkungen bei Schulveranstaltungen gibt, wie zum Beispiel bei den Skikursen. Da wäre es notwendig, dass man die Regeln für den Arbeitsplatz und für die Schule kon­sistent gestaltet.

Für uns ist aber der Knackpunkt an TOP 9, dass die Bürgermeister und Bürgermeiste­rinnen eine Kompetenz bekommen sollen, Sperrstundenregelungen anzuordnen, und zwar aufgrund der epidemiologischen Situation. Das Problem, das heute schon ange­sprochen worden ist, ist, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gar nicht über die Daten, die sie brauchen, um diese Entscheidungen treffen zu können, verfügen. Da­bei geht es jetzt nicht rein darum, dass sie sich die Inzidenzzahlen ihrer Gemeinden selber auf irgendwelchen Dashboards anschauen können – das wäre viel zu kurz ge­griffen, weil mit den notwendigen epidemiologischen Daten allein die hohen Inzidenzen nicht zu verstehen sind. Wir sehen das zum Beispiel in der Ampelkommission, was da von Altersgruppeninzidenzen über Aufklärungsquoten bis hin zu Clusteranalysen alles an Daten eingeht, um die epidemiologische Situation einordnen zu können, und darüber verfügen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht.

Deswegen werden wir diese Vorlage ablehnen. – Danke.

14.22

Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste ist Bundesrätin Johanna Miesenberger zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.