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Vizepräsident Günther Novak: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 57 abgegebenen Stimmen 46 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 11 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé, Auer;

Bader, Berger-Grabner, Buchmann;

Eder, Eder-Gitschthaler, Egger;

Gerdenitsch, Gfrerer, Grimling, Gross, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn, Hauschildt-Buschberger, Himmer, Hirczy, Holzner;

Kahofer, Kaltenegger, Kittl, Köck, Kolland, Kornhäusl, Kovacs;

Lackner, Lancaster;

Mattersberger, Miesenberger;

Novak;

Preineder, Prischl;

Raggl, Reisinger, Ringer;

Schennach, Schreuder, Schumann, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Seeber;

Wolff;

Zaggl-Kasztner, Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Arlamovsky;

Bernard;

Dim;

Hübner;

Ofner;

Schartel, Schererbauer, Schilchegger, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser.

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Vizepräsident Günther Novak: Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Aus­schussantrag, der dem ausgedruckten Ausschussbericht beigedruckten Entschließung die Zustimmung zu erteilen. (Bundesrat Steiner: Was ist das jetzt?)

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit an­genommen. (353/E-BR/2021)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „Der 26. Oktober soll ein Tag der Freiheit werden“ vor.

Über diesen Entschließungsantrag ist eine namentliche Abstimmung verlangt wor­den.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte wieder um deutliche Bekanntgabe.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit, dasselbe wurde mir von Kollegin Miesenberger mitgeteilt. – Bitte sehr, Frau Schriftführerin.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Miesenberger geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsident Günther Novak: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.