Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­gen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 16. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederöster­reich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder und ein Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2022 erlassen sowie die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Gebüh­ren­anspruchsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Umweltförde­rungs­­gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Bundes­museen-Gesetz 2002 und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 16. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das ABBAG-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Danke für die Berichterstattung.

Ich begrüße Herrn Finanzminister Mag. Gernot Blümel im Plenum. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.