22. Punkt

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Aus­schus­ses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Es liegen mir folgende Nominierungen der Fraktionen vor:

Als Mitglieder wurden von der ÖVP Bundesrat Mag. Franz Ebner (Oberösterreich) und von der SPÖ Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (Wien) vorgeschlagen.

Als Ersatzmitglieder wurden von der ÖVP Bundesrätin Barbara Tausch (Ober­öster­reich), von der SPÖ Bundesrat Dominik Reisinger (Oberösterreich) und von der FPÖ Bundesrat Markus Leinfellner (Steiermark) vorgeschlagen.

Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diese Wahl­vor­schläge durch Handzeichen vornehmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit einhellig gewählt.

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Die Tagesordnung ist erschöpft.