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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Bun­desrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit vielen Jah­ren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert, und ja, wir wa­ren jetzt auch gefordert, die EU-Urheberrechtsrichtlinie umzusetzen. Wir haben uns auch im Regierungsprogramm in diesem Bereich einiges vorgenommen. Wir haben uns vor­genommen, ein modernes Urheberrecht umzusetzen, das unfaire Knebelverträge ver­hindert und Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsge­sellschaften stärkt.

Ja, man kann durchaus sagen, durch die vorliegende Regierungsvorlage ist die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936 gelungen. Dass es seit 1936 keine umfassende Reform gab, hat auch viel damit zu tun, dass so umfassend unterschied­liche Interessen vorhanden sind und dass es so wahnsinnig schwierig ist, da einen Kompromiss zu erzielen. Deswegen bin ich sehr dankbar und sehr froh, dass uns das gelungen ist.

Wir haben hier einen Gesetzentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht erarbeitet, weil insbesondere auch die neuen Entwicklungen rund um die Digitalisierung berück­sichtigt wurden. Wir schaffen endlich auch mehr Fairness für Kreative.

Im Vorfeld, das habe ich auch schon gesagt, gab es einen breiten Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess unter Einbindung zahlreicher Expertinnen und Experten, Stake­holderinnen, Stakeholder – von KünstlerInnen über InternetnutzerInnen bis zu Verlags­häusern und FilmproduzentInnen haben wir versucht wirklich alle Beteiligten mitzuneh­men und eine gute Balance zu finden.

Ja, dieser Prozess hat länger gedauert, denn wir hätten diese Richtlinie bis zum 7. Juni umsetzen müssen, aber es war mir persönlich sehr wichtig, dass wir uns die Zeit ge­nommen haben, das wirklich ordentlich zu machen und einen guten Ausgleich und eine gute Balance zu finden. Ich glaube, dass uns das mit dieser Reform auch gelungen ist.

Die Reform nimmt vor allem die großen Onlineplattformen bei Urheberrechtsverletzun­gen stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird ein starker und innovativer Schutz für Nut­zerinnen und Nutzer eingeführt, damit eben insbesondere die Meinungsäußerungsfrei­heit, die uns allen auch so wichtig ist, gewährleistet bleibt.

Zusätzlich setzt der Entwurf auch eine jahrelange Forderung von Kreativen um: Wir ha­ben jetzt endlich ein Urhebervertragsrecht. Damit wird die Position von Kreativen gegen­über Produktions- und Vertriebsgesellschaften gestärkt und die kritisierte bisherige Pra­xis ungerechter Knebelverträge künftig verhindert.

Wie passiert das? – Die Vereinigungen von Kreativen können in Zukunft branchenweite Richtlinien für eine gerechte Bezahlung ausverhandeln. Urheberinnen und Urheber sol­len auch künftig stärker von ihren Werken finanziell profitieren und sich leichter aus lan­gen Verträgen lösen können.

Ein paar Details, wie wir die Urheberinnen und Urheber in diesem Entwurf gestärkt ha­ben: Zum einen gibt es den Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Ver­gütung, zum anderen gibt es Vertragsanpassungsmechanismen bei unerwartetem Er­folg, den sogenannten Bestsellerparagrafen. Es gibt Auskunftsansprüche über die Ver­wertung von Werken und es gibt den sogenannten Zweckübertragungsgrundsatz. Mit all diesen Regelungen haben wir tatsächlich viele Maßnahmen geschaffen, die es den Krea­tiven ermöglichen, da auch wirklich mehr Fairness zu erzielen.

Ich möchte, sehr geehrte Damen und Herren, noch einmal betonen, dass es sich bei diesem Gesetz wirklich um ein umfangreiches, sehr komplexes und sehr modernes Ge­setzeswerk handelt und dass wir damit das gesamte Urheberrecht ins digitale Zeitalter überführen.

Abschließend möchte ich mich sehr wohl bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, insbesondere bei den Beamten meines Hauses, allen voran bei Abteilungsleiter Auinger und Sektionschef Kathrein, weil beide wirklich Tag und Nacht mit ganz vielen Stakeholderinnen und Stakeholdern in Kontakt gestanden sind, um eine gut austarierte Lösung zu finden. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass uns das gelungen ist, und hoffe wirklich, dass das Ihre Zustimmung findet und kein Einspruch erhoben wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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