16.31

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Eigentlich könnte man es sich leicht machen und sagen: Die Unterstützungen seitens des Ministers für die Gemeinden waren sehr gut, wir sind weit besser durch die Pandemie gekommen als viele andere  und das könnte es gewesen sein. So leicht geht es aber nicht.

Die 15a-Vereinbarungen sind ein Teil der Regelung, wie die Gelderaufteilung zwischen Gemeinden und Bund funktioniert. Dass es für den einen immer zu viel, für den anderen immer zu wenig ist, ist klar; dass man da nach bestem Wissen und Gewissen handeln muss, dass man die Regeln genau beachten muss, damit alle Beteiligten irgendwo zu­frieden sein können und sich wiederfinden, ist, speziell bei den heiklen Themen Gesund­heitswesen und Bildung, ganz, ganz wichtig. Da braucht es Hausverstand und ein biss­chen ein Gefühl dafür, aber natürlich auch die effektiven Zahlen und die Bedürfnisse sowie die Pflichten, die das System und die aktuellen Umstände hervorrufen.

So denke ich, ist es wichtig, die Gemeinden finanziell zu unterstützen. Dass wir im letzten Jahr durch das hohe Wirtschaftswachstum mit mehr als 4 Prozent höhere Ertragsanteile hatten als erwartet, höhere als 2019, das darf man auch einmal sagen, das muss man auch sagen, das ist ein Verdienst der Regierung, dass wir so gut aus der Pandemie gekommen sind. Ich denke, wenn die Ertragsanteilszahlungen über dem Vorpande­mieniveau sind, dann ist das eine gute Entwicklung gewesen. Die Gemeinden können ihren Aufgaben nachkommen und haben das Geld, dass sie genug Projekte umsetzen können.

Für die Länder wurden im Gesundheitssystem insgesamt 750 Millionen Euro zugezahlt. Auch das kommt den Gemeinden zugute, denn durch diese Zuzahlung werden bei den Sozialabgaben weniger Ertragsanteile einbehalten, und dieses Geld bleibt wiederum den Gemeinden, um Projekte umzusetzen und das Umfeld für die Bürgerinnen und Bür­ger positiv zu gestalten. Bei der Auszahlung für diese 750 Millionen Euro hat in Zukunft – damit das einfacher wird – der Finanzminister in Absprache mit dem Gesundheitsminis­ter die Auszahlung durchzuführen.

Wir haben bei den in Verhandlung stehenden Punkten auch eine Änderung des Trans­parenzdatenbankgesetzes zu behandeln. Dabei soll es möglich werden, bei Betrieben, die gegen Coronamaßnahmen verstoßen haben, nachzusehen, ob sie Coronaförderun­gen oder Entschädigungszahlungen beantragt und erhalten haben, damit man dann entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, denn der Umgang mit Fördergeldern muss genau kontrolliert werden, damit keine zweckfremde Verwendung passieren kann. Kon­trollen müssen auch im Nachhinein möglich sein, denn es tauchen oft später erst Kon­trollpunkte auf, die dann umgesetzt werden müssen. Es geht immerhin um Geld des Steuerzahlers.

Was ich als Bürgermeister für meine Gemeinde noch sagen möchte: Wir haben 1 200 Ein­wohner, die Impfprämie – wir sind zu mehr als 80 Prozent durchgeimpft – würde bei uns 60 000 Euro betragen. Das ist leider nicht gegangen, weil die SPÖ nicht zugestimmt hat. Da hat man der Gemeinde Geld weggenommen, das natürlich auch den Bürgern fehlt. (Bundesrätin Schumann: Jetzt tun wir’s aber nicht übertreiben, Herr Kollege, gell? Ganz ehrlich! Ihr habt die Förderung ... eine Peinlichkeit ...! Übertreiben brauchen wir’s nicht!) Schade, vielleicht kann man da noch umdenken! – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

16.34

Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Magnus Brunner. – Bitte.