17.51

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich bin kein Kontraredner, ich bin ein Proredner, denn auch wir werden diesem Gesetz zustimmen. Vergessen Sie alles, was Sie bis jetzt gehört haben, jetzt geht es von Neuem los! – Nein, Spaß (allgemeine Heiterkeit); Spaß beiseite.

Dieses Gesetz von 1993, wie Herr Gross schon berichtet hat, wird mit dieser Novel­lierung an Investitionen und Maßnahmen der Förderungen aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026 angepasst. Außerdem sind die Zielsetzungen und die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 mit angepasst. Das ist zweifelsoh­ne ein bedeutender Schritt hin zu mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz und auch in Richtung Kreislaufwirtschaft, und das auf den verschiedensten Ebenen, wie wir ja schon gehört haben.

Refinanziert wird das aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbaufonds. Diese Mittel sind Teil eines umfassenden Krisenbewältigungsplanes, welcher die wirtschaftli­chen und sozialen Auswirkungen der Coronapandemie in der EU abfedern und die eu­ropäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger und widerständiger ma­chen soll.

Wir haben von den Mitteln, von den RRF-Mitteln, beziehungsweise von diesem Resi­lienzplan schon gehört. Das sind 709 Millionen Euro. 60 Prozent werden in Österreich im Bereich Klima- und Umweltschutz eingesetzt. Das ist ein sehr hoher Prozentsatz, der aufgrund der Herausforderungen und der Chancen des ökologischen Wandels auch gut für die Zukunft investiert ist.

Das heißt, im Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan sind klimapolitische, energie­politische, kreislaufwirtschaftliche und Biodiversitätsmaßnahmen festgelegt. Dazu zäh­len erstens die Maßnahmen zur Erhöhung der Mehrwegquote von Getränkeverpa­ckungen zur Steigerung des Recyclings aus dem UFG mit 110 Millionen Euro – also der Erhöhung der Sammelquote von Einweg- und Getränkeverpackungen, dazu haben wir ja schon ein Gesetz beschlossen.

Wichtig sind ebenso die Förderungen von Reparaturen, wodurch die Nutzungsdauer von Geräten verlängert, Ressourcen geschont und Abfälle vermieden werden. Eine Förde­rung der Reparaturkosten von 50 Prozent bis maximal 200 Euro ist eine wesentliche Maßnahme gegen die Wegwerfgesellschaft, die damit gesetzt wird, womit eine lang­jährige Forderung der SPÖ zumindest zum Teil erfüllt wird (Beifall bei der SPÖ), weil das ja schon in mehreren Bundesländern durchgeführt wurde.

Ein weiterer Plan ist die stärkere Förderung der Ziele der nationalen Biodiversitätsstra­tegie mit dem zusätzlichen Biodiversitätsfonds. Dazu wird ein ergänzendes Instrument geschaffen, welches die Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, die Verbesserung, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und den Aufbau infrastruktureller Ein­richtungen zur Wissensvermittlung für die Öffentlichkeit unterstützt. Gerade diese Si­cherung und Wiederherstellung von gesunder Natur ist hinsichtlich des Klimawandels und der Abwendung von damit verbundenen Naturgefahren mit all ihren Folgen be­sonders wichtig. Ich komme ja aus einem Nationalpark, nämlich aus dem Nationalpark Hohe Tauern. Dort gibt es Datenbanken, was die Artenvielfalt oder Blumenvielfalt anbe­langt, und das schon über Jahre hinweg. Das Einzige, das mir nicht gefällt, ist, dass auf diesen Fonds auch die Landwirtschaft zugreift, weil die ja – unter Anführungszeichen – „eh“ 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung hat.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Förderung der klimafitten Ortskerne. Das machen wir in Kärnten schon deshalb, weil wir versuchen, die Menschen innerhalb des Ortes anzusiedeln und in der Peripherie eher keine Baugenehmigungen zu erteilen. In diesem Fall ist es das Ziel, bestehende Angebote für den Anschluss von hocheffizienten Fern­wärmesystemen auch auf diese Ortskerne auszuweiten, um damit ein Raus aus Öl und Gas zu erzielen. Es sollen damit die Ortskerne durch Investitionen gestärkt und ein un­gebremstes Wachsen der Peripherien eingeschränkt werden. Die Umstellung fossiler Heizungssysteme auf nachhaltige ist auch ein besonderer Schwerpunkt. Wenn nicht jetzt, wann dann?

All diese Maßnahmen bis 2025 sind im Rahmen der Sanierungsoffensive dotiert. Gerade diese Maßnahmen haben nicht nur aus umweltpolitischer Sicht höchste Priorität. Wir erleben ja derzeit durch die Ukrainekrise beziehungsweise durch den Konflikt hautnah, wie sehr wir von diesen Gasexporten aus Russland abhängig sind. Jede Investition in diesem Bereich ist somit auch ein Schritt heraus aus der Unfreiheit hin zur Selbstbe­stimmung.

Zusammengefasst beinhaltet diese Novellierung des Umweltförderungsgesetzes also eine ganze Reihe von Maßnahmen: Kreislaufwirtschaft, Reparaturbonus, Pfandsysteme, klimafreundliche Heizungen bis hin zum Flächenrecycling und der Förderung der Bio­diversität.

Werte Kolleginnen und Kollegen, eines darf aber nicht außer Acht gelassen werden: All diese Maßnahmen müssen für den Bürger leistbar sein. Es ist wichtig, dass sich bei­spielsweise der kleine Lebensmittelhändler die Rückgabeautomaten auch leisten kann und dass der Heizungstausch für den einkommensschwachen Haushalt möglich sein muss. Auf diesen sehr wesentlichen Aspekt habe ich hier nicht zum ersten Mal hinge­wiesen. Ich glaube, ich habe das schon in mehreren Sitzungen angesprochen.

Wir haben auch in der Ausschusssitzung nicht klären können, was mit jenen Haushalten, die sich das nicht leisten können – wobei ja Geld dafür zur Verfügung steht, ich glaube, 50 Millionen Euro –, die das nicht vorfinanzieren können, sein wird. Und wenn man et­was nicht vorfinanzieren kann, dann kann man keine saldierte Rechnung einreichen, damit man zur Förderung kommt. Das ist bis heute noch nicht geklärt. Das ist dann in weiterer Folge Ländersache. Darauf sollten wir alle – und dafür sind wir da – einwirken, dass es da Möglichkeiten gibt; sonst werden es diese Leute nicht umsetzen können, auch wenn sie je nach Energieberatung 80 Prozent oder 100 Prozent der Kosten zurück­erhalten können. Da gibt es tatsächlich Handlungsbedarf. Mit Versprechungen alleine lässt sich die Energiearmut in diesem Land nicht beseitigen. Es braucht dazu ganz konkrete, vor allem längerfristig angelegte Umsetzungsschritte.

Bei allen positiven Effekten für Umwelt- und Klimaschutz, die dieses Gesetz mit sich bringen wird, muss eines immer auch sichergestellt sein: Es darf in Sachen Energiever­sorgung keine Zweiklassengesellschaft und schon gar nicht Energiearmut geben! (Bei­fall bei der SPÖ.) Wir sind jetzt schon in der Situation, dass 5 Prozent der Menschen in Österreich von Energiearmut betroffen sind. Für einkommensschwache Haushalte ist daher eine angemessene finanzielle Abfederung unumgänglich, sodass ein Heizungs­tausch für alle leistbar wird. Das heißt, es braucht umgehend eine längerfristige Finan­zierungszusage, also nicht nur bis 2025. Sie haben ja alles bis 2035 angelegt, Frau Bun­desministerin, bis dahin sollen ja bekannterweise alle Ölkessel raus.

Wir als Sozialdemokratie vertreten die Ansicht, dass Klimaschutz und soziale Gerech­tigkeit Hand in Hand gehen müssen, und dafür werden wir uns immer und jederzeit ein­setzen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Leonore Ge­wessler gemeldet. – Bitte schön.