19.13

Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Ministerin! Lieber Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer! Stellen Sie sich vor, Sie wohnen an der Staatsgrenze, bestellen sich Waren aus der Region, die natürlich auch das benachbarte EU-Land sein kann: In diesem Fall wird der Gütertransport hin und wieder zur Mammutaufgabe, sowohl für den Konsumenten als auch für die Transportfirma.

Für das Wirtschaftsland Österreich mit sehr vielen auch kleinen Gewerbebetrieben hat die vorliegende Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht sehr wohl eine sehr wichtige Bedeutung, alleine wenn man die Länge unserer Staatsgrenze betrachtet. Sie hat eine Länge von 2 524 Kilometer, das ist immerhin die sechstlängste Landesgrenze innerhalb der EU, und bei acht Nachbarstaaten hat Österreich wie Deutschland – dieses hat mit neun die meisten Nachbarstaaten innerhalb der EU – gleichermaßen und auch ständig mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr zu tun.

Was steckt nun hinter dieser Gesetzesänderung beziehungsweise der Umsetzung der EU-Richtlinie? – Man kann natürlich das Zustandekommen beziehungsweise die Art und Weise der Umsetzung, den Zeitpunkt in alle Richtungen bejammern, wichtig ist letzten Endes doch immer, was herauskommt, und vor allem, dass es umgesetzt wird. Im We­sentlichen geht es nämlich darum, dass wir damit gleiche Rahmenbedingungen – wie wir schon gehört haben – für den grenzüberschreitenden Güterverkehr im europäischen Wirtschaftsraum für Kleintransporteure, also für den Güterverkehr bis zu 3,5 Tonnen, schaffen.

Mein Vorredner Adi Gross hat bereits sehr gut und ausführlich darüber berichtet, ich möchte aber dennoch ein paar wichtige Aspekte ergänzen. Denken wir nur an den On­linehandel: Der Trend, Waren per Knopfdruck nach Hause liefern zu lassen, ist unge­brochen. Und wie der Strom bekanntlich nicht – no na! – aus der Steckdose kommt, sondern Leitungen braucht, so liegt zwischen dem Klick, um die Bestellung abzuschi­cken, und dem Paket vor der Haustüre eben ein Transportweg. Da wäre es gut, würde das immer auf der Schiene stattfinden – darüber hat Adi Gross ja bereits gesprochen –, aber vor allem im ländlichen Raum kann der Zug nicht vor der Haustüre stehen bleiben.

Zum Glück hat der heimische Handel aber die Chance der Digitalisierung genutzt, und so stehen schon zahlreiche österreichische Onlineshops zur Verfügung. Ich möchte im Zuge dessen an alle Konsumentinnen und Konsumenten appellieren und sie bitten: Schauen Sie bewusst darauf, wenn Sie online bestellen, dass Sie auch beim heimischen regionalen und stationären Handel einkaufen! Dadurch sichern wir Arbeitsplätze in der Region und unterstützen den stationären Handel.

Mit den ausgelösten Warenlieferungen ist die Kleintransportbranche die letzten Jahre extrem gewachsen, und es wurden zahlreiche Unternehmen gegründet. Durch den nie­derschwelligen, einfachen Zugang zum Kleintransportgewerbe hat eben leider auch die Qualität gelitten. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie schaffen wir wieder eine gute Ba­sis und sorgen für eine Qualitätsgarantie.

Wie ist das möglich? – Es sind bereits ein paar Punkte erwähnt worden, daher nur ganz kurz: durch die Anpassung des Qualifikationsniveaus für alle Fahrerinnen und Fahrer im Güterverkehr und in der Personenbeförderung, durch die Anpassung der Lenkerberech­tigung in der Grundqualifikation, und zwar für die schon erwähnten Führerscheinklas­sen C und D, also dort, wo auch Aufleger und Anhänger gezogen werden. Jene, die einen Führerschein für diese Klassen haben, müssen nicht nur regelmäßig eine Fahrer­qualifizierung absolvieren, sondern auch den Nachweis darüber mitführen und gegebe­nenfalls auch vorweisen können, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Die Konzessionsprüfung beim grenzüberschreitenden Warenverkehr soll sowohl für den Handel als auch für den Verbraucher eine Qualitätssicherung auslösen. Durch die Aus­stellung einer EU-Gemeinschaftslizenz je nach Fahrzeug analog zum großen Güterbe­förderungsgewerbe wird das konzessionierte Gewerbe auch kontrollierbarer. Außerdem ist eine finanzielle Leistungsfähigkeit je Fahrzeug erforderlich, was eine nochmalige Qualitätssteigerung bringen wird.

Eine sehr gute praxisnahe Lösung gibt es für Unternehmen, die schon sehr lange im Kleintransport aktiv sind, denn für Unternehmerinnen und Unternehmer, welche vor dem 20. August 2020 bereits zehn Jahre in diesem Gewerbe tätig waren, sind die neuen Kon­zessionen nicht mehr erforderlich. Es ist also keine Konzessionsprüfung mehr zu ma­chen. Erfasst sein werden sämtliche erforderlichen Nachweise im sogenannten – bereits erwähnten – Berufskraftfahrerqualifikationsregister, das künftig im Bundesrechenzen­trum angesiedelt sein wird. Damit wird der Datenaustausch innerhalb der EU-Staaten möglich, um die angesprochenen Kontrollen auch durchführen zu können. Das österrei­chische Führerscheinregister hat dafür schon die notwendigen Grundlagen, denn es ent­hält bereits sämtliche Informationen, welche im neuen Register zusammengefasst wer­den.

Natürlich gibt es Bereiche, in denen diese Richtlinien nicht anwendbar sind. Ich möchte ein paar Ausnahmen erwähnen. Die Regelungen gelten nicht für Lenkerinnen und Len­ker von Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h liegt, für Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen von Streitkräften, der Feuerwehr, des Ka­tastrophenschutzes etwa, die im Rahmen dieser Dienste unterwegs sind, und für Fah­rerinnen und Fahrer von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- und Fischerei­unternehmen. Diese Ausnahmen sind deshalb auf die berufsbezogenen Aus- und Wei­terbildungsvorschriften für Personen, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, anwendbar, weil sie nicht unter die Gewerbekompetenz fallen.

Kurzum: EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, ist kein bloßes Eins-zu-eins-Kopieren. Ich danke daher allen, die an der Gesetzesvorlage gearbeitet und sich dafür eingesetzt haben. Das Endergebnis ist ein gutes geworden, für mehr Qualität und mehr Sicherheit auch im Straßenverkehr. Ich ersuche daher um eure Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.19

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Ich begrüße recht herzlich unseren Bundesminister Jo­hannes Rauch. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Dominik Reisinger. – Bitte.