22.05

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Die Herren Minister! Werte Kollegen! Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die – ich habe dieses Empfinden – zehnte Novelle des Mutterschutzgesetzes beziehen und finde es auch jetzt wieder spannend, dass man nach diesem Vorschlag, in dem es um die Verlän­gerung der Regelung, dass werdende Mütter aufgrund der Pandemie eine Sonderfrei­stellung in Anspruch nehmen können, geht, das wieder nur sehr kurzfristig verlängert.

Frau Kollegin Schumann und ich haben bereits bei den ersten Vorlagen vonseiten der Regierung zu dieser Thematik darauf hingewiesen, dass es sehr, sehr viele Gesetze gibt, bei denen man davon ausgehen muss, dass die Pandemie länger dauert. Wir haben heute in sehr vielen Debatten gehört, dass die Regierung davon ausgeht, dass im Herbst die vierte Welle, die fünfte Welle kommen und wir daher boostern, hyperboostern und sonst irgendwas müssen – und dann geht man her und sagt betreffend eine so schüt­zenswerte Gruppe: Jetzt reicht es, wir verlängern wieder nur bis 30.6. und dann schauen wir wieder einmal!

Aus meiner Sicht ist das ein falsches Signal. Warum? – Es gibt bei uns Fristen, die dann sozusagen in Stein gemeißelt sind. Es gibt ja Frauen, die heute noch gar nicht wissen, dass sie demnächst Mütter werden, und die würden dann wieder aus diesen Regelungen herausfallen – bis das Ganze wieder verlängert wird.

Und weil jetzt auch der Herr Sozialminister hier ist, der für den Bereich der Gesundheits- und Krankenkassen zuständig ist, noch einmal mein Appell: Nehmen Sie den Tatbestand dieser Pandemie, die ja von Regierungsseite her als solche gesehen wird, einfach hi­nein, sodass diese Frauen in das ganz normale vorverlegte Beschäftigungsverbot gehen können! (Beifall bei der FPÖ.) Dann braucht man nicht bei einem Arbeitgeber zu bitten und zu betteln, die Arbeitgeber müssten nicht in Vorfinanzierung gehen – wo die Kran­kenkasse dann hinterher überprüft, ob es richtig ist oder nicht.

Wenn die Dinge so sind, wie Sie es immer sagen, dann wäre das, meine ich, die beste und die einfachste Lösung. Warum? – Ein vorverlegtes Beschäftigungsverbot muss auch in der jetzigen Situation nach wie vor von einem Amtsarzt oder von einem Gynä­kologen bewilligt werden. Das heißt, es würde überhaupt kein Missbrauch stattfinden.

Da wir ja eine werdende Mama bei uns im Bundesrat haben: Für jede werdende Mutter ist eine Schwangerschaft ein besonderer Umstand, wo man sehr vorsichtig ist, sehr ängstlich ist. Ich kriege einfach mit, dass werdende Mütter in der jetzigen Zeit sehr, sehr verunsichert sind. Und das wäre, sage ich, ein richtiges und ein gutes Signal und würde nicht einmal dem Motto folgen: Koste es, was es wolle. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

22.08

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat An­dreas Lackner. Ich erteile ihm das Wort.