1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Übernahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (1329 d.B. und 1372 d.B. sowie 10943/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfonds­gesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1364 d.B. und 1374 d.B. sowie 10912/BR d.B. und 10944/BR d.B.)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um die Berichte.