12.36

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es sind vier Ge­setzesvorlagen, die in dieser Debatte zusammengefasst werden, und ich möchte auf zwei näher eingehen.

Zuerst zu einer Vorlage, die wir positiv sehen und der wir zustimmen, nämlich die Ände­rung des Energieabgabenvergütungsgesetzes, mit der die Vorausvergütung von 5 auf 25 Prozent erhöht werden soll. Wir finden, das ist eine hilfreiche, liquiditätsstärkende Maßnahme, die auch ohne Zusatzaufwand, ohne Administrationsaufwand durchgeführt werden kann, deswegen stimmen wir dem zu.

Der nächste Gesetzentwurf ist das Energiekostenausgleichsgesetz, da ist viel zu kritisie­ren. Da geht es um diesen 150-Euro-Gutschein, der an Haushalte geht – beziehungs­weise geht er in Wirklichkeit an Einzelpersonen, die nach Haushalten zusammengefasst werden oder auch nicht. Die Einkünfte dieser Personen werden herangezogen, anhand derer sie selber feststellen können, ob sie diesen Gutschein in Anspruch nehmen dürfen. Da geht es um eine Grenze von 55 000 Euro an Einkünften pro Erwachsenem in diesem Haushalt pro Jahr. Das sind ungefähr 4 000 Euro brutto pro Monat – nur zum Vergleich: Das ist fast das Doppelte des Medianeinkommens, das bedeutet, diese Maßnahme ist nicht nur für die einkommensschwachen Haushalte, sondern in Wirklichkeit für den Großteil der Haushalte in Österreich gemacht.

Wie wird das Ganze abgerechnet? – Sehr kompliziert, der Kollege von der FPÖ hat es schon genannt. Irgendwie haben es die Regierungsparteien geschafft, da auch noch die Cofag einzubeziehen, die große Förderungs-Blackbox, die geschaffen wurde. Das lässt hinsichtlich der Transparenz dieser Abrechnung Schlimmes befürchten.

Wann bekommen die Haushalte den Betrag des Gutscheins? Sie bekommen das Geld ja nicht gleich ausbezahlt, sondern es ist ein Gutschein, den sie ihrem Energieversorger schicken, der ihn bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt. Das wird nicht bei ihren monatlichen oder zweimonatlichen Vorauszahlungsbeträgen berücksichtigt, son­dern erst bei der nächsten Jahresabrechnung. Es kann natürlich sein, dass das den Personen erst im ersten oder vielleicht sogar erst im zweiten Quartal 2023 zugutekommt, also insofern bringt das Ganze für die Liquidität dieser Haushalte nichts.

Das ist eine Verteilaktion, die viel bürokratischen Aufwand erfordert und auch Kosten verursacht. Übrigens bekommen auch die Energieversorger dafür, dass sie bei der Ab­wicklung des Ganzen mithelfen, einen Zuschuss, der auch nicht so gering ist.

Bei dieser Konstruktion kommt dann auch noch die Kuriosität dazu, dass man selber beurteilen muss, ob man für diesen Gutschein, der an alle Haushalte verschickt wird, anspruchsberechtigt ist. Über die Medien kommen dann Aufrufe zu einem freiwilligen Verzicht auf die Einlösung des Gutscheins. Besser wäre es, Haushalte mit niedrigeren Einkommen gezielt zu unterstützen, zum Beispiel durch eine temporäre Erhöhung der Heizkostenzuschüsse der Länder. Noch besser wäre es, die kalte Progression abzu­schaffen – ich habe es heute schon erwähnt –, eventuell in Kombination mit einer vorübergehenden Steuersenkung auf Energieträger.

Wie kann diese Steuersenkung funktionieren? – Sie haben es vorhin in der Aktuellen Stunde schon angesprochen, es gibt gewisse Rahmenbedingungen, was die Umsatz­steuer und die Mineralölsteuer betrifft. Wo Sie aber eine Möglichkeit hätten, wäre, die Mineralölsteuer aus der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage herauszunehmen. Das ist nämlich eine Systemwidrigkeit, die es an mehreren Stellen im österreichischen Steuer­system gibt, dass eine Steuer zur Bemessungsgrundlage einer anderen Steuer dazu­kommt.

Das ist da der Fall, die Mineralölsteuer ist Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, das ist auch der Fall bei der Energieabgabe und der Gebrauchsabgabe, die Bemessungs­grundlage der Umsatzsteuer ist. Das ist auch so bei der Grunderwerbsteuer, die Bemes­sungsgrundlage der Umsatzsteuer ist. Das wäre eine Möglichkeit, wie Sie eine Steuer­senkung umsetzen können, die auch ein bisschen systemkonformer wäre.

Zum Schluss noch ein praktischer Tipp für niedrigere Energiekosten, insbesondere wenn Ihre Energiekosten nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt sind, wie es insbesondere bei den Heizkosten aus fossilen Energieträgern der Fall ist, also wenn Sie mit Gas oder mit Öl heizen. Wenn sich im Laufe einer Abrechnungsperiode – die beträgt bei den Ener­gieversorgern normalerweise ein Jahr – der Preis stark ändert, insbesondere wenn er sich erhöht, woher wissen die Energieversorger, wie viel Gas Sie in dem Zeitraum ver­braucht haben, als der Tarif niedrig war, und wie viel, als der Tarif hoch war? Wenn Sie nicht zufällig einen Smartmeter wie beim Strom haben – und beim Gaszähler haben Sie so etwas normalerweise nicht –, weiß es der Energieversorger nicht, sondern er führt eine lineare Extrapolation durch. Das führt dann dazu, dass Sie für das gesamte Jahr einen Mischpreis bezahlen – auch wenn der Gaspreis erst mit 1. Mai erhöht wird und Sie Ihre Heizung vor dem 1. Mai abgeschaltet haben. Ich würde Ihnen daher raten, machen Sie eine Zählerstandsbekanntgabe an Ihren Energieversorger, damit Sie nicht rückwir­kend für das ganze letzte Jahr einen höheren Mischpreis bezahlen. – Danke sehr. (Bei­fall bei der SPÖ.)

12.42

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile dieses.