14.06

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Bun­desrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vision als Justizministerin ist es, dass wir die Justiz bürgernäher, effizienter und auch moderner gestalten. Mit dieser Zivilverfahrens-Novelle schaffen wir nun einen wichtigen Schritt, um diese Vision auch in die Tat umzusetzen.

Der erste große Teilbereich in dieser Novelle ist natürlich die Digitalisierungsoffensive, die unter dem Titel Justiz 3.0 firmiert. Bei Justiz 3.0 handelt es sich um die digitale Akten- und Verfahrensführung. Ich habe bereits in Ausschüssen und auch im Nationalrat aus­geführt, dass es mein Ziel ist, die gesamte digitale Aktenführung zu beschleunigen, so­dass wir auch die Staatsanwaltschaften schon heuer komplett auf Justiz 3.0 umstellen können. Danach folgen natürlich die Landesgerichte, die Bezirksgerichte, und ich hoffe wirklich sehr, dass wir sehr bald die gesamte Justiz auf die digitale Akten- und Verfah­rensführung umstellen können.

Damit tatsächlich unsere etablierten Prinzipien und natürlich auch der hohe Rechts­schutz und die Qualität gewahrt bleiben, braucht es auch gewisse Änderungen im Zivil­verfahrensrecht. Genau diese Änderungen gibt es jetzt mit dieser Zivilverfahrens-No­velle, denn wir wollen diesen Rechtsschutz und die hohe Qualität ja auch im digitalen Bereich beibehalten.

Der zweite wichtige Punkt ist der Zugang zum Recht. Dieser wird natürlich erleichtert, wenn die Kosten reduziert werden. Daher ist die Reduktion der Gerichtskosten ein zwei­ter wichtiger Punkt in dieser Novelle.

Wir haben die Gebühren für die Akteneinsicht neu geregelt, denn natürlich, wenn alles digitaler, einfacher und schneller wird, braucht man auch nicht für jeden ausgedruckten Zettel etwas zu bezahlen. Daher werden wir mit dieser Neuregelung der Gebühren auch die Akteneinsicht, insbesondere was die Kosten betrifft, in diesem Zusammenhang redu­zieren.

Was die Gerichtsgebühren als solche betrifft, so haben wir uns dazu entschlossen, die Valorisierung, die ja anstehen würde, für heuer aufgrund der Inflation auszusetzen. Weil wir wissen, wie schwierig derzeit alles ist, haben wir sie heuer ausgesetzt. Eine Erhö­hung der Gerichtsgebühren würde den Zugang zum Recht erschweren, und das soll es auch nicht sein.

Weiters möchte ich die Vergleiche attraktivieren. Deswegen haben wir die Vergleichs­gebühren mit dieser Zivilverfahrens-Novelle reduziert, denn wir wollen ja die Menschen dazu animieren, tatsächlich Vergleiche abzuschließen und nicht große, streitige Verfah­ren zu führen, die am Ende des Tages viel Geld kosten. Daher sind Vergleichsab­schlüsse attraktiver gestaltet.

Ein dritter wichtiger Punkt ist natürlich die Qualität, und es geht um die Qualität der Sach­verständigen. Deswegen haben wir hier auch diverse Verbesserungen bei den gerichtli­chen Sachverständigen vorgenommen.

Dabei wurde primär auf die Aspekte der Verfahrensbeschleunigung und der Verfahrens­ökonomie, aber auch der Qualitätssicherung geschaut. So müssen, um nur ein Beispiel zu nennen, Sachverständige, die bei mehr als zehn Verfahren ihre gesetzten Fristen überschritten haben, dies dem Richter mitteilen. Dann wird sich der Richter wohl überle­gen, ob er nicht vielleicht einen anderen Sachverständigen bestellt. Ich glaube, dass das im Sinne der Verfahrensbeschleunigung ein wichtiger und richtiger Schritt ist.

Mit diesem Gesetzentwurf, meine verehrten Damen und Herren, schreiten wir bei der Modernisierung der gesamten Justiz voran. Wir werden bürgernäher, wir werden effi­zienter und wir werden auch moderner. Ich möchte mich bei allen, die im Justizministe­rium daran gearbeitet haben, für die Umsetzung dieser Vision herzlich bedanken. Ich hoffe, dass dieser Antrag bei Ihnen Zustimmung findet und Sie keinen Einspruch erhe­ben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.11