18.29

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Jetzt kann ich im Gepäck leider keine Zustimmung mehr mitbringen. Wir als SPÖ-Fraktion werden diesen Antrag ablehnen, ich erkläre auch, warum: weil dieser Antrag, der jetzt auf dem Tisch liegt, ganz klar an unserer ur­sprünglichen Intention vorbeigeht.

Ja, wir wollen Gesundheitspersonal, ganz egal ob in Gesundheitseinrichtungen, Kran­kenanstalten oder auch im niedergelassenen Bereich, gegen Anfeindungen und aggres­sive, bedrohliche Situationen, wie es sie in den letzten Monaten anlässlich von Corona­demonstrationen leider erleben musste, schützen, weil es ganz einfach nicht sein kann, dass sich Angehörige dieser Berufsgruppe, die sich mit aller Kraft um das Wohl und die Gesundheit der Menschen in diesem Land kümmern, fürchten müssen, wenn sie in die Arbeit oder von dort wieder nach Hause gehen. Diese Menschen haben seit Monaten so viel zu leisten, oft über das erträgliche Maß hinaus. Anfeindungen, egal von welcher Seite, die eine zusätzliche und völlig unberechtigte Stresssituation auslösen, darf es ganz einfach nicht geben.

Das wollte man eigentlich mit einem Entschließungsantrag im Dezember im Nationalrat auch klar zum Ausdruck bringen. Dieser Gesetzesantrag, der jetzt vorliegt, hat aber mit dieser Entschließung eigentlich nichts mehr zu tun, denn wir wollten ganz eindeutig keine Schutzzonen.

Was machen Sie jetzt, Herr Minister? – Sie richten Schutzzonen vor Krankenhäusern ein, die dann Tür und Tor für eine auslegungslastige Handhabung beim Verbot von Ver­sammlungen in diesem Bereich öffnen. Auch wenn Sie es wiederholt in Abrede stellen: Sie könnten – ich bleibe im Konjunktiv – damit auch Versammlungen verbieten, die den Interessen des Gesundheitspersonals dienen, wenn es zum Beispiel darum geht, auf die prekären Arbeitsbedingungen oder Einkommensverhältnisse im Gesundheits- und Pfle­gebereich hinzuweisen. Alleine schon dass dieser Missbrauch möglich wäre, ist für uns als SPÖ Grund genug, diesen Antrag abzulehnen. Da sagen wir ganz klar: Das wird es mit uns, mit der Sozialdemokratie, nicht gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Gesetzesantrag ist aus unserer Sicht völlig überschießend, und wir brauchen ihn in dieser Form ja auch nicht, denn das Versammlungsgesetz, ganz genau § 6 Abs. 1, gibt Ihnen, sehr geehrter Herr Minister Karner, ja alles, was Sie brauchen, um die Men­schen zu schützen. (Bundesrat Schennach: Er will mehr!) Dort heißt es nämlich: „Ver­sammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu un­tersagen.“ Das ist also nicht einmal eine Kannbestimmung, das ist eine Mussbestim­mung. Diese Formulierung lässt also keinen Zweifel zu, dass Sie solche Versammlungen aufgrund der bestehenden Rechtslage behördlich untersagen können.

Deshalb verstehen wir auch nicht, warum Sie diese unnötige Anlassgesetzgebung unbe­dingt durchboxen wollen. Es stimmt einfach nicht, wenn wir immer wieder von Ihnen hören, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Sie haben legistische Werkzeuge, Sie müssen sie nur anwenden. Leider tun Sie es nicht.

Es ist auch die Frage berechtigt, was Sie eigentlich als Innenminister für die Sicherheit dieser Menschen tun. Sie nutzen die gegebenen Möglichkeiten nicht, versuchen aber, mit überschießenden Gesetzesanträgen öffentliches Ansehen, öffentliche Aufmerksam­keit zu erzeugen. Sie möchten Sicherheitspolitik machen, die im Grunde keine ist. Herr Minister, werden Sie auf Basis der bestehenden Gesetze aktiv! Dieses Gesetz brauchen Sie dazu nicht, deswegen werden wir als SPÖ es auch ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile dieses.