26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1361 d.B. und 1388 d.B. sowie 10923/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um den Bericht.