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Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Hohes Haus! Ich freue mich, dass es im Aus­schuss offensichtlich relativ große Einigkeit bei diesen Tagesordnungspunkten gegeben hat.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Worte zur Kurzarbeit zu sagen, weil ich das für sehr wichtig halte. Die Kurzarbeit als Coronakurzarbeit war ein extrem wichti­ges Instrument, um Beschäftigungsverhältnisse in Österreich zu sichern. Es wurden ins­gesamt 1,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse gesichert. Zum Höhepunkt der Lockdowns im April 2020 waren es in Österreich über eine Million Menschen, die in Kurzarbeit wa­ren. Die Coronakurzarbeit konnte glücklicherweise mit Ende März auslaufen, weil es kei­ne so massiven Einschränkungen mehr gibt, die diese Coronakurzarbeit nötig machen würden.

Gleichzeitig läuft die reguläre Kurzarbeit weiter. Es gibt eine Kurzarbeit, die im Moment immer noch genutzt wird, sowohl von Betrieben, die immer noch die Auswirkungen der Coronakrise spüren, aber auch von Betrieben, die jetzt Lieferengpässe zu gewärtigen haben oder negativ durch die Sanktionen betroffen sind. Es sind glücklicherweise viel weniger Betriebe und viel weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit als noch vor kurzer Zeit und als noch vor einem Jahr, aber die Kurzarbeit ist weiter ein wichtiges Instrument. Derzeit sind diese Woche lediglich noch 33 000 Menschen für Kurzarbeit angemeldet, allerdings gibt es einige Nachmeldungen, weil die Phase mit Anfang April begonnen hat. Das heißt, die Zahl wird sicher noch etwas steigen.

Ich habe schon klargestellt, dass die Kurzarbeit auch nach Ende Juni 2022, wenn die aktuelle Regelung ausläuft, weitergeführt wird. Es wird auf jeden Fall eine Kurzarbeits­regelung geben. Die Frage ist nur, wie sie genau ausgestaltet ist. Die Kurzarbeit wird aber auch angesichts des Angriffskrieges von Russland in der Ukraine weiterhin notwen­dig sein, um die Betriebe über eine schwierige Phase zu bringen, die sonst Mitarbeiter freistellen müssten. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Die Verlängerung der Inanspruchnahme um zwei Monate ist die Möglichkeit für die Be­triebe, die jetzt sehr, sehr lange in Kurzarbeit waren – zum Beispiel in der Stadthotellerie, zum Beispiel in der Veranstaltungsbranche –, um die Mitarbeiter jetzt noch behalten zu können. Die Betroffenen würden von der Coronakurzarbeit in die reguläre Kurzarbeit wechseln. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter macht das keinen Unterschied. Die Ersatzrate liegt bei 80, 85 oder 90 Prozent, je nach Gehalt, das man vor der Kurzarbeit bezogen hat. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Lösung und eine Lösung, die sowohl für die Betriebe als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Planungssicherheit gibt.

Natürlich haben die Sozialpartner auch mitgemacht und haben sich beteiligt. (Bundes­rätin Schumann – erheitert –: „Auch mitgemacht“?!) – Na ja, der Dank geht vor allem – ich habe es schon öfters gesagt und das mache ich noch einmal öffentlich – an den Steuerzahler und die Steuerzahlerin. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Schartel und Steiner-Wieser.) Die Kurzarbeit hat bisher über 10 Mil­liarden Euro gekostet. Ich glaube, es ist wichtig, hervorzuheben, dass es eine gemein­schaftliche Lösung, eine gemeinschaftliche Anstrengung des Steuerzahlers, der Steuer­zahlerin, der Bundesregierung und natürlich auch der Sozialpartner war. Ich stehe nicht an, das auch ganz klar so hervorzuheben.

Ich sage noch zwei Sätze zum Mobilitätspaket: Es geht um verbesserte Schutzstandards für Lenkerinnen und Lenker. Es geht um mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Es ist ein wichtiger Schritt, es ist nicht der letzte Schritt. Das Mobilitätspaket ist größer, aber ich halte das für einen sehr wichtigen Fortschritt in einer Branche, in der die Arbeitsbedin­gungen tatsächlich teilweise noch nicht so gut sind, wie sie sein sollten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

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