Berichterstatterin Barbara Tausch: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Natio­nalrates vom 27. April 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrge­setz 1967 geändert wird.

Der Beschluss der 40. KFG-Novelle enthält folgende Schwerpunkte:

Zum Ersten: Es werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahr­zeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tunerszene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt werden. Damit werden die Kontrolle und das Ein­schreiten der Kontrollorgane erleichtert werden.

Zum Zweiten: Weiters wird der Strafrahmen im KFG generell stark angehoben, und spe­ziell für solche Delikte wird auch eine Mindeststrafe eingeführt, damit die abschreckende Wirkung erhöht wird.

Die Unterlagen dazu liegen Ihnen vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben. – Danke schön.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.