10.28
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bei der erwähnten Gesetzesänderung des Kraftfahrgesetzes geht es meiner Meinung nach um eine Anlassgesetzgebung, verursacht durch Personen, die im Rahmen von Treffen der Tunerszene verstärkt Lärm produzieren und sich damit den Unmut der Anrainer einhandeln.
In der Ausschusssitzung gab es dazu bereits eine längere Debatte, in der wir die verschiedenen Standpunkte ausdiskutiert haben. Alle vertretenen Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, dass die dort ansässige Bevölkerung natürlich zu schützen ist.
Für uns Freiheitliche ist es aber unverständlich, dass man aufseiten des Ministeriums, ohne zu wissen, wie oft man bis jetzt vom maximalen Strafrahmen, der bis 5 000 Euro reichte, Gebrauch gemacht hat, den Strafrahmen auf 10 000 Euro angehoben hat. Noch unverständlicher ist für uns, dass aufgrund dieser Anlassgesetzgebung mit der Erhöhung des Strafrahmens auf 10 000 Euro dieser für alle KFG-Delikte angehoben wird.
Frau Minister, das ist das, was wir als Freiheitliche immer von Ihnen denken: Das geht wieder in Richtung Autofahrerbashing, und aufgrund dessen werden wir dieser Gesetzesänderung nicht die Zustimmung geben.
Wir haben im Zuge der Ausschusssitzung mehrmals angefragt – und natürlich haben wir auch wieder keine Antwort auf die Fragen bekommen und eine solche auch bis jetzt nicht erhalten, aber vielleicht können Sie sie beantworten – bezüglich des Mindeststrafrahmenkatalogs für KFG-Delikte. Es wurde uns mitgeteilt, dass es angeblich keinen Mindeststrafrahmenkatalog gibt. Ich weiß, dass es bei den KFG-Delikten einen gibt für die Lkw-Fahrer und die jeweiligen Unternehmen, und – wir haben das ohnedies auch schon diskutiert – wenn jetzt aufgrund dessen, dass sich einige Personen bei GTI-Treffen, bei der Wörtherseefahrt nicht ordnungsgemäß verhalten, alle anderen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Waren aller Art durch Österreich karren, auch den doppelten Strafrahmen bekommen und – ich habe es schon erwähnt, eine leere Scheibenwaschanlage kostet den Arbeitnehmer bis jetzt 150 Euro und den Arbeitgeber auch 150 Euro – nach der Erhöhung der Mindeststrafe durch Ihre KFG-Novelle – denn dort wird von Mindeststrafen auf der Bezirkshauptmannschaft gesprochen – für eine leere Scheibenwaschanlage der Arbeitnehmer 300 Euro und der Arbeitgeber ebenfalls 300 Euro bezahlen, sprich zusammen 600 Euro, oder für einen Haarriss im Heckcellon 300 Euro und so weiter, dann werden wir bald keine Personen mehr haben, die unsere Waren aller Art von Punkt A nach Punkt B bringen.
Aufgrund dessen bitte ich Sie nochmals, die Sache zu überdenken. Wir können aufgrund dieser ganzen Konstruktion diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
10.31
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile dieses.