Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 27. April 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das Ge­haltskassengesetz 2002, das Hebammengesetz, das Tierärztegesetz, das Zahnärztege­setz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen. (Vizeprä­sidentin Zwazl übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2022 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Günter Pröller. – Ich bitte um Ihren Beitrag.