12.10

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister! Liebe ZuseherInnen hier – so viele, sehr schön! Nach der FPÖ muss man immer wieder zum Tagesordnungspunkt zurückgehen, ich stimme Ihnen aber zu: Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, das hängt aber natürlich auch mit den Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs zu­sammen. Auf der anderen Seite sind wir aber Teil der Europäischen Union und haben uns damit zur Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr sowie zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer, egal wo in der Europäischen Union, verpflichtet. Daher stellt diese Gesetzesänderung eine EU-konforme Rechtslage her.

Die Berufsqualifikationen – um den Tagesordnungspunkt noch einmal zu erklären – von ÄrztInnen, ZahnärztInnen, TierärztInnen, ApothekerInnen und Hebammen aus anderen EU- und natürlich EWR-Staaten sowie der Schweiz werden nun mit dieser Gesetzesän­derung teilweise auch in Österreich anerkannt. Für den Beruf der Krankenpflege wurden diese Vorgaben schon im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz umgesetzt.

Zu betonen ist, dass diese Gesetzesänderung – wir haben es schon gehört – nur einen teilweisen Berufszugang in diesen Gesundheitsberufen ermöglicht und dass diese nur eingeschränkte Zulassung für die Patienten auch deutlich erkennbar sein muss. Das heißt, der Beruf darf nicht in seinem gesamten Umfang ausgeübt werden. Das wird aber nicht so schwierig umsetzbar sein, denn selten im Gesundheitswesen stemmt eine Ärztin alleine eine Praxis oder schupft ein Apotheker die ganze Apotheke allein. Arbeitsteilung, aber auch Coworking sind ein schon lange beobachteter Trend und können auch hier Anwendung finden. Daher denken wir inklusiv und nutzen den partiellen Berufszugang für die Verbesserung unseres Angebots im Gesundheitsbereich.

Ja, sicher, bei der Attraktivierung von Kassenarztstellen ist noch Luft nach oben. Aller­dings ist Kritik schnell geübt, aber Gesetze zu entwerfen ist ein langer Prozess. Neue gesetzliche Regelungen müssen in ein ganzes Rechtssystem, in ein Arbeitssystem, in ein Ausbildungssystem, in ein Finanzsystem, in ein Wirtschaftssystem und nicht zuletzt auch in ein Gesellschaftssystem eingepflegt werden. Auch StakeholderInnen und Inter­essenvertreterInnen müssen miteinbezogen werden, genauso wie zukünftige Gesetze mit den Ländern, mit den Ministerien und auch hier im Parlament abgestimmt werden müssen. Das geht nicht von heute auf morgen und schon gar nicht in einer Pandemie oder einem Krieg mit all seinen Implikationen.

Daher freut es mich ganz besonders, dass uns heute, so passend am Tag der Pflege, unser Sozialminister ein Paket präsentiert, das Pflegeberufe und die Pflege an sich hö­her bewertet. Sprichwörtlich wird die Pflege mit finanziellen Mitteln ausgestattet und nicht nur, indem man klatscht. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.13

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster gelangt Bundesrat Kornhäusl zu Wort. – Bitte schön.