13.34
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es ist so, dass der Sozialausschuss, der jetzt zeitgleich tagt, auch über Pflege diskutiert. Die sind jetzt ein bisschen beleidigt, weil ich hier bin, aber diesmal sticht Bundesrat Nationalrat, das ist ja auch nicht schlecht. Ja, ich meine, das ist Wertschätzung für den Bundesrat, es ist ganz einfach. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Ich werde jetzt für die Beantwortung ein bisschen länger brauchen, weil es sich halt so darstellt, dass ich natürlich auf die Fragen eingehen möchte, aber auch die Gelegenheit nützen möchte, das Pflegepaket, das wir heute vorgestellt haben, etwas detaillierter zu präsentieren.
Vorweg Folgendes: Natürlich haben da ganz viele mitgewirkt, das ist nicht allein mein Verdienst. Ich habe es massiv beschleunigt, habe Druck gemacht und habe auch dafür gesorgt, dass die Dotierung entsprechend stattfindet. Das war mir wichtig, denn ich kann mich nach so vielen Jahren Versprechungen nicht hinstellen und die Pflegeberufe mit ein paar Euro abspeisen. Das war mir ganz enorm wichtig – erster Punkt.
Zweiter Punkt: rasch ins Tun kommen. Das heißt, das muss beginnend mit Herbst wirksam werden, das muss dort ankommen, wo es hingehört, nämlich bei den Pflegeberufen. Im Detail: Mir ist von namhaften Menschen in der österreichischen Politiklandschaft prognostiziert worden: Du wirst der dritte grüne Minister sein, der in der Pflege keinen einzigen Zentimeter weiterkommt. Ich habe zu Beginn meiner Amtszeit gesagt, es gibt – natürlich neben der Bekämpfung der Pandemie – ein Thema, das ich ganz oben auf die Agenda setze, das ist die Pflegereform. Sie wissen, ich habe hier herinnen auf drängende Nachfragen auch immer gesagt, dass das vor dem Sommer möglich sein wird. Was nun vorliegt – ich muss mich nicht in Superlativen ergehen, das kann man dann noch irgendwie einordnen –, ist schon ein Paket mit 1 Milliarde Euro auf zwei Jahre, das jedenfalls in wesentlichen Bereichen der Pflege eine Wirkung entfachen wird.
Die beiden drängendsten Punkte, die wir dort haben, betreffen das Personal: a) Wie bekommen wir mehr Menschen in Ausbildung? b) Wie schaffen wir es, die Menschen, die in der Pflege arbeiten, dort zu halten? Ich habe das heute Vormittag beispielhaft erläutert: Bei einem Besuch in Klagenfurt hat mir ein junger Mann, der in der Pflege tätig ist, dort mit großem Enthusiasmus eingestiegen ist, gesagt, er überlegt sich, aufzuhören, weil die Belastung so enorm hoch ist und weil es keine verlässlichen Dienstpläne mehr gibt et cetera.
Deshalb: Wenn wir es nicht hinbekommen, diese 78 000 bis 80 000 Pflegekräfte, die wir zusätzlich brauchen, bis 2030 ins System hineinzubekommen, dann werden wir die Pflege nicht mehr sicherstellen können, jedenfalls nicht in der notwendigen Qualität. Deshalb geht es in einem ersten Schritt wirklich darum, die Menschen, die in der Pflege tätig sind, auch finanziell besserzustellen.
Jetzt weiß ich schon, das braucht noch die Ausgestaltung: Es muss ein Zweckzuschussgesetz auf den Weg gebracht werden; sehr vieles in der Pflege liegt in der Kompetenz der Länder, es gibt auch die unterschiedliche Ausgestaltung von Landespflegegeldgesetzen. Das alles ist eine Herausforderung, das weiß ich, aber jedenfalls ist es mein Bestreben, eine größtmögliche Einheitlichkeit bei den Standards und bei der Bezahlung hinzubekommen, denn es kann nicht sein, dass sich Bundesländer untereinander die Pflegekräfte abspenstig machen. Das ist nicht das Ziel.
Zweiter Punkt: Wenn Geld in die Länder fließt und diese das zur Erfüllung der Aufgabe brauchen, dann muss es auch dort ankommen, wo es hingehört, nämlich in der Pflege. Wir werden über dieses Zweckzuschussgesetz die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sichergestellt ist, dass die Mittel – das sind in diesem Bereich immerhin 520 Millionen Euro für zwei Jahre – in die Pflege gehen, und zwar in die Pflege im engeren Sinn, nämlich dorthin, wo wirklich Pflegeleistungen geboten werden. Diese Gehaltsaufbesserungen sollen tatsächlich dazu führen – wie haben wir immer so schön gesagt?: Applaus allein reicht nicht! –, dass sie sich am Lohnzettel abbilden.
Die Verbesserung des Pflegeausbildungszuschusses von 600 Euro pro Monat halte ich für ganz enorm wichtig, denn das schafft einen Anreiz, in diesen Beruf einzusteigen. Davon profitieren junge Menschen schon während der Ausbildung, das ist in anderen Branchen auch üblich. Was ich für besonders wichtig halte, ist das Pflegestipendium von 1 400 Euro netto pro Monat. Ich wurde zu Recht gefragt: Wieso geht es bei den Polizistinnen und Polizisten, aber nicht bei der Pflege? – Das ist jetzt da! Es ist dieselbe Höhe, wie sie Polizistinnen und Polizisten bekommen.
Diese Gleichstellung halte ich neben der Frage der Gerechtigkeit für ein enorm wichtiges Signal, nämlich an die Pflegenden und jene, die die Ausbildung machen wollen: Wir sind gleich viel wert wie die Sicherheit, wir stehen auf derselben Stufe! Um diesen – wie soll ich sagen? – Betrag, um die Ausgestaltung in dieser Höhe haben wir sehr gerungen, dafür habe ich sehr gekämpft, das wird nun möglich sein.
Diese Klarstellung muss man vielleicht machen: Man muss nicht zwei, drei Monate arbeitslos gewesen sein, um da einsteigen zu können. Es reicht die schlichte Anmeldung beim AMS, es reicht, dort im System zu sein, um das zu bekommen. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Na ja, ganz so ist es nicht!) Es wurde jetzt verschiedentlich kritisiert: Na ja, das ist wieder so eine Geschichte, da muss ich dann zuerst drei Monate arbeitslos gewesen sein. – Nein, muss ich nicht, das geht rasch.
Pflegelehre: Ich kenne die kritischen Stimmen dazu. Lassen Sie uns diese Pilotversuche, Modellversuche in den Ländern machen, lassen Sie es uns anschauen! Wenn es sich bewährt, wenn es funktioniert, werden wir es weitermachen, wenn nicht, dann nicht. Ich würde es jetzt einfach einmal versuchen. Sie können sich sicher sein, dass wir in der Ausgestaltung des Curriculums darauf achten, dass es nicht passieren wird, dass in den ersten beiden Lehrjahren, ich weiß nicht, die Lehrlinge auf Palliativstationen oder mit schwerst pflegebedürftigen Menschen arbeiten müssen.
Ein Punkt, um den ich sehr gestritten habe, ist, dass es dort, wo Menschen mit schweren psychischen Behinderungen – Stichwort Demenz – gepflegt werden, Verbesserungen gibt. 30 Prozent aller PflegegeldbezieherInnen in Österreich haben die Diagnose Demenz. Ich weiß aus vielen Schilderungen, dass es eine enorme Herausforderung für die Menschen ist, die dort die Pflege leisten. Da wird es deutlich mehr Geld, mehr Anreiz geben, da stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat zur Verfügung.
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz: drei Monate statt einem Monat. – Ich bin jetzt geneigt, die ganzen Punkte herunter aufzuzählen. Das ist vielleicht ein bisschen mühsam, weil man sie alle nachlesen kann, aber es sind viele, es sind 20 Maßnahmen. Wichtig war auch, nicht nur eine Einzelmaßnahme zu setzen, sondern zu versuchen, bei diesem Paket die gesamte Palette abzubilden, weil es halt an allen Ecken und Enden Maßnahmen braucht. Das ist auch richtig erwähnt worden.
Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr aufs Pflegegeld angerechnet. Eine langjährige Forderung ist damit jetzt umgesetzt, davon profitieren 45 000 Personen in Österreich ganz konkret mit 60 Euro plus pro Monat. Wir schaffen einen Angehörigenbonus für Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen – auch davon profitieren viele.
Bei der 24-Stunden-Betreuung bin ich ganz ehrlich und sage: Das muss mit den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Da haben wir ganz unterschiedliche Arten der Beschäftigung, auch der sozialrechtlichen Absicherung, da gibt es Baustellen, das ist klar. Es gibt dazu aber zumindest ein Budget, das die Valorisierung sicherstellt. Wie die Rahmenbedingungen genau ausgestaltet werden, wird auszuverhandeln sein. Wichtig ist – das war jedenfalls mein Bestreben –: Ich habe wirklich enorm Druck gemacht, was die Geschwindigkeit der Umsetzung angeht, und auch bei der Ausgestaltung der Höhe insgesamt.
Das geht jetzt in die Begutachtung, es ist auch mit allen Stakeholderinnen und Stakeholdern das Einvernehmen gesucht worden, die sind mit eingebunden worden. Ihnen geht es in vielen Bereichen noch nicht weit genug, das ist mir klar – auch dazu sage ich dann noch etwas –, aber es ist dort auf breiter Fläche anerkannt. Das ist ein wirklich vorzeigbares und gutes Paket, das die Situation der Pflegenden und auch der Pflegebedürftigen deutlich verbessern wird.
Zu den zwei Jahren: Das gilt jetzt nur für zwei Jahre, ja, das stimmt, aber strukturelle Fragen werden im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen angegangen werden müssen. Jetzt lehne ich mich weit hinaus und sage, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wird über zwei Dinge zu reden sein: über die Zielsteuerung, wie wir es hinbekommen, die Pflege zu organisieren; und wie wir Pflege und Gesundheit, Pflegesektor und Gesundheitssektor, enger miteinander verknüpfen und dort die Durchlässigkeit, die Finanzierungen herbekommen. Wir haben in beiden Systemen eine gewisse – wie soll ich sagen? – Grabenmentalität, was die Finanzierungsgrenzen angeht. Es gibt die Durchlässigkeit der Finanzierungssysteme zueinander und untereinander nicht, weder horizontal noch vertikal. Das blockiert in vielen Bereichen Fortschritte, Innovation und Reformen.
Das Pflegepaket zwei, wenn Sie so wollen, wird darin bestehen müssen, diese strukturellen Reformen anzugehen. Die müssten in den Finanzausgleich eingehängt werden, denn das kann man nicht über die Länder drüberstülpen, es gibt in diesen Fragen die Kompetenz der Länder. Das werden wir aber hinbekommen.
Nun zur Beantwortung der Fragen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Da haben natürlich, sage ich auch dazu, Anschober und Mückstein schon Vorarbeiten geleistet. Wir haben für Kinder und Jugendliche und ihre kranken Angehörigen als ersten Schritt eine Unterstützungsapp auf den Weg gebracht. Es ist erkannt, dass man da auch etwas tun muss.
Es soll auch niemand in der letzten Phase des Lebens alleingelassen werden. Es ist mit 1. Jänner 2022 das Hospiz- und Palliativfondsgesetz mit der Gewährung der Zweckzuschüsse in Kraft getreten. Daraus unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung eines österreichweiten bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebots. In den Jahren 2022 bis 2024 wird der Bund dafür 108 Millionen Euro an Budgetmitteln zur Verfügung stellen. Ich meine schon, dass es damit gelungen ist, die Hospiz- und Palliativversorgung auf sichere Beine zu stellen.
Communitynursing: Das halte ich für einen wirklich spannenden Ansatz, den wir uns von anderen Ländern, in denen das sehr erfolgreich praktiziert wird, abgeschaut haben. Da wird jetzt in insgesamt mehr als 120 Pilotprojekten Erfahrung gesammelt, auch in der Prävention durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen auf der kommunalen Ebene. Das stößt auf enorm großes Interesse. Wir werden uns das in fortschreitenden Etappen auch evaluieren lassen. Ich setze wirklich Hoffnung darin, dass das ein Zusatzangebot ist, das wirken wird.
In Zeiten hoher Inflation jährliche Valorisierung des Pflegegeldes: Diese wird seit 2020 laufend vorgenommen. Es ist mir klar: Bei Inflationsraten von 5 Prozent plus, 10 Prozent und in manchen Bereichen darüber wird das nicht reichen. Da sind aber Gespräche vonseiten der Bundesregierung im Gang, ein Teuerungspaket drei zu schnüren und auch strukturelle Maßnahmen, Verbesserungsmaßnahmen zu setzen.
Im Rahmen der Coronapandemie wurden seitens des Bundes finanzielle Mittel für außerordentliche Zuwendungen an das Pflege- und Betreuungspersonal geleistet. Das ist dieser Bonus in durchschnittlicher Höhe von 500 Euro. Da gibt es im Übrigen auch immer die Schwierigkeit der Abgrenzung – das ist die Krux bei diesen Einmalzahlungen.
Zur Frage 3:
Im Rahmen der Taskforce Pflege sowie generell im Prozess der Pflegereform wurde neben Expertinnen und Experten, betroffenen Angehörigen und so weiter auch die Öffentlichkeit miteinbezogen. Da bin ich, das können Sie glauben, im ständigen Austausch mit den Interessenvertretungen und Stakeholdern, auch mit allen Bundesländern.
Zu den Fragen 4 und 5:
Das ist die Frage nach der Vorbereitung für den Herbst, genau.
Wir haben in den letzten Wochen unter Einbeziehung einer sehr breiten Expertise sehr viel Zeit dafür verwendet, einen Managementplan auf die Reihe zu bekommen, und zwar entlang unterschiedlicher Szenarien, weil wir nicht wissen, was kommt. Das heißt, da ist ein wesentlicher Teil die Kapazität und da ist ein wesentlicher Teil, dass wir die Definition Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr nur auf belegte Intensivbetten und belegte Normalstationsbetten fokussieren, sondern massiv auch auf die Personalkapazitäten in den Alten- und Pflegeheimen und in den Spitälern.
Zu den Fragen 6 und 7:
Derzeit gibt es keine bundeseinheitliche Vorgabe, zumindest hinsichtlich Personalschlüssel, in der Langzeitpflegeeinrichtung. Diese sind unterschiedlich, sie variieren auch von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Wir haben die GÖG beauftragt, eine Studie dazu zu erstellen, nämlich zur Personalbedarfsmessung, um eine Entscheidungsgrundlage zu bekommen.
Ich teile die Einschätzung, dass diese Unterschiedlichkeit nicht gut ist. Ich teile auch die Einschätzung, dass es zur Stabilisierung von Diensträdern notwendig sein wird, bei den Personalschlüsseln etwas zu machen, etwas zu verändern. Es gibt seit 2021 das Projekt Pflegereporting, ich habe es mir angeschaut, das ist ein gutes Instrument. Ich würde meinen, wenn die Studie vorliegt und wir die Reportingdaten dann zusammengeführt haben, wird das jedenfalls in die nächsten Schritte mit den Ländern einfließen.
Zu den Fragen 8, 9, 10 und 12:
Auf diese Fragen bin ich, wie ich meine, in der Rede schon eingegangen. Es geht um die Attraktivierung der Ausbildung und die Notwendigkeit, diesbezüglich Maßnahmen zu setzen, damit wir Pflegepersonal bekommen.
Zur Frage 11:
Nach Rücksprache mit dem AMS kann ich Ihnen sagen, dass zwischen Oktober 2020 und März 2022 8 900 Personen im Schwerpunkt Pflege der Coronajoboffensive durch das AMS gefördert worden sind. Eine Auflistung nach Bundesländern liegt meinem Ressort nicht vor.
Zu den Fragen 13, 14 und 15:
Gesicherte Zahlen zur Personalfluktuation sind aufgrund der Datenlage und der Kürze der Zeit in der angefragten Form leider nicht vorhanden. Allgemein werden die Rahmenbedingungen im Pflege- und Betreuungsbereich natürlich – das ist ja kein Geheimnis – als belastend empfunden; um das zu wissen, muss man kein Hellseher sein. Den starken Zeitdruck, die schwierige Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und selbstverständlich die Zusatzbelastung durch Covid habe ich bereits erwähnt. Um dem etwas entgegenzusetzen, sind im Zuge des jetzt vorliegenden Maßnahmenpaketes Attraktivierungsmaßnahmen vorgesehen.
Zur Frage 16:
Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist eine Frage des Ausländerbeschäftigungs- und Aufenthaltsrechts. Mit der Pflegereform setzen wir auch da Maßnahmen im Rahmen der GuKG-Novelle. Diese ist in parlamentarischer Behandlung und wird jetzt gerade im Sozialausschuss besprochen. Da werden berufsrechtliche Vereinfachungen für NostrifikantInnen geschaffen, sodass zukünftig auch drittstaatsangehörige Pflegekräfte mit Aufenthalt in Österreich schon während des Vorgangs der Nostrifizierung arbeiten können.
Zu den Fragen 17 und 18:
Es ist mir ein wesentliches Anliegen, dass Pflege- und Betreuungspersonen, die solch wertvolle Arbeit leisten, vor Gewalt geschützt werden. In der österreichischen Rechtsordnung gibt es zahlreiche gesetzliche Grundlagen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen vor jeder Form von Gewalt am Arbeitsplatz. Auch ArbeitgeberInnen haben Pflichten, ihre ArbeitnehmerInnen zu schützen, und sind dementsprechend auch verpflichtet, bei Übergriffen in angemessener Weise für Abhilfe zu sorgen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Stellen, an die sich die Betroffenen wenden können, etwa die Angebote bei der Arbeiterkammer, bei den Gleichbehandlungsanwaltschaften und so weiter.
Wir sind gerade dabei, eine Orientierungshilfe zu Demenzkompetenz in Alten- und Pflegeheimen zu schaffen. Ich weiß um die belastende Situation gerade in dieser Frage, und wir haben dazu auch Informationsmaterial ausgearbeitet: „Fragen und Antworten zu Demenz und Gewalt“. Das ist ein Thema, das selbstverständlich Platz bekommen muss.
Zur Frage 19:
Bezüglich Gehaltsbonus, Nachtstunden, Entlastungswoche und Ausbildungsoffensive darf ich auf die Ausführungen verweisen, die ich zu Beginn gemacht habe.
Zur Frage 20:
Beschäftigte im Pflegebereich können schon jetzt die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, wenn sie einen der allgemeinen Tatbestände erfüllen. Das heißt, dass Schicht- und Wechseldienst in der Nacht, schwere körperliche Arbeit und die Pflege von Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf schon honoriert werden, zum Beispiel in der Hospiz- oder Palliativversorgung. Wir müssen berücksichtigen, dass Pflegeberufe sehr unterschiedlich sind, was gegen eine generelle Aufnahme spricht.
Zu den Fragen 21 und 22:
Das liegt in der Zuständigkeit der Länder. Ich weiß, es ist ein bisschen mühsam, dass ich immer wieder auf die Zuständigkeit der Länder verweisen muss. Sie können mir glauben, dass ich zu all diesen Fragen mit den SozialreferentInnen, den GesundheitsreferentInnen in wirklich intensivem Austausch bin, um da – wie soll ich sagen? – Verbesserungen zu erreichen.
Zur Frage 23:
An- und Zugehörige entlasten: Insgesamt sind 950 000 Menschen in Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen involviert. Für sie sieht das Pflegepaket wie erwähnt eine Reihe von Verbesserungen vor: Erhöhung des Erschwerniszuschlags von 25 auf 40 Stunden, Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe, Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz und Ähnliches mehr. Es sind insgesamt, glaube ich, zehn Maßnahmen, die in diesem Bereich gesetzt werden.
Zu den Fragen 24 und 25:
Das Paket der Pflegereform umfasst wie gesagt 20 Maßnahmen, das Volumen beträgt 1 Milliarde Euro. Ich habe das schon ausgeführt.
Zur Frage 26:
Das war die Frage zu den Krankenversicherungsträgern und unbesetzten Kassenvertragsstellen.
Das ist wiederum ein Thema, das in der Verantwortung der Selbstverwaltung liegt, also liegt es in der Verantwortung der Krankenversicherungsträger, Anreize zu schaffen. Da werde ich aber auch einen Anlauf unternehmen, einmal alle an einen Tisch zu bekommen, um aus diesen festgefahrenen Positionen herauszukommen. Es ist da, meine ich, notwendig, jedenfalls in ein Verhandlungssetting einzutreten, damit die Antwort beim jeweils anderen nicht lautet: Das geht nicht, weil! – Jeder hat in seinem System eine Begründung dafür und insgesamt bedeutet das dann Stillstand. Das ist nicht befriedigend, das weiß ich.
Zur Frage 27:
Attraktivierung des Kassensystems: Ja, auch das liegt in der Verantwortung der Selbstverwaltung und schließt an das zuvor Gesagte an. Da haben wir selbstverständlich Bedarf, weil die Pensionierungswellen, die anstehen oder schon im Gange sind – gerade im niedergelassenen Bereich bei gleichzeitig fortlaufender Ausweitung der Wahlarztpraxen –, uns vor Fragen stellen, die jedenfalls diskutiert werden müssen und wozu es auch notwendig sein wird, neue Modelle zu schaffen.
Zur Frage 28:
KassenvertragsärztInnenmangel: Das ist dieselbe Schiene. Es sind Gespräche mit Sozialversicherungen, mit Ländern, mit den Spitzen des Dachverbandes im Gange, um diesbezüglich weiterzukommen.
Zur Frage 29:
Das geht in die gleiche Richtung, das ist dann nämlich die Ausbildung. Ja, das Thema ist uns bekannt und es ist oft an mich herangetragen worden: Wie schaffen wir es, mehr Menschen in die Ausbildung zu bekommen? – Dazu sind wir im Austausch mit dem zuständigen Ministerkollegen.
Zur Frage 30:
Das ist die Frage nach der medizinischen Versorgung: „wohnortnah und mit möglichst kurzen Wartezeiten“. Auch das ist eine berechtigte Frage.
Ja, es wird notwendig sein – das ist jetzt sozusagen die nächste Konfliktlinie –, Primärversorgungseinheiten auszubauen. Da sind wir säumig, das hat in der Vergangenheit aus Gründen nicht funktioniert. Es laufen Projekte und auch Gespräche dazu, wie wir da jetzt endlich ins Tun kommen, möglicherweise auch per Anpassungen in der einen oder anderen Rechtsmaterie.
Soweit die Beantwortung der Fragen in aller Kürze und, wie ich hoffe, halbwegs korrekt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Bundesrätin Gruber-Pruner.)
13.58
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Wir gehen nun in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile dieses.