Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rücktritt der Bundesregierung“ vor. Ich lasse über die­sen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich mache auch von meinem Stimmrecht Gebrauch.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. Ich ersuche die Schriftführung um Unterstützung bei der Feststellung der Mehrheit oder Minderheit. (Schriftführerin Gruber-Pruner nimmt ge­meinsam mit Präsidentin Schwarz-Fuchs die Stimmenzählung vor.) – Wir haben 28 „Ja“-Stimmen und 29 -„Nein“-Stimmen. Es ist dies daher die Stimmenminderheit. Der An­trag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „Umsatzsteuer auf Lebensmittel aussetzen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich mache wiederum von meinem Stimmrecht Gebrauch.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rücktritt der Bundesregierung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich mache wiederum von meinem Stimmrecht Gebrauch.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen.

Ich ersuche wieder die Schriftführung um Unterstützung bei der Feststellung der Mehr­heit oder Minderheit. (Schriftführerin Gruber-Pruner nimmt gemeinsam mit Präsidentin Schwarz-Fuchs die Stimmenzählung vor.) – Es sind wieder 28 „Ja“-Stimmen und 29 „Nein“-Stimmen. Es ist dies somit die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.