15.11
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Regierungsvorlage enthält einige sinnvolle Klarstellungen und Vereinfachungen, denen wir auch gerne zustimmen. Sie wurden ja schon detailliert erläutert, vor allem von meiner Vorrednerin. Danke auch dafür.
Das Änderungsstatut für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, wenn sie ein Kind bekommen, ein Kind adoptieren oder in Pflege nehmen, ist – aus besagten Überlegungen heraus – natürlich auch sehr, sehr sinnvoll. Es ist schon die Zahl genannt worden: 23 Prozent beträgt der Frauenanteil in diesem Beruf – das ist noch recht wenig –, 49 Prozent aber schon bei den KonzipientInnen. Das heißt, der Rechtsanwaltsberuf wird weiblicher, was sehr positiv ist.
Was allerdings die Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft, muss ich schon sagen: Das kann es noch nicht gewesen sein, oder? – Für die stärkere Inanspruchnahme von Väterkarenz braucht es schon noch ein bisschen mehr: den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch generell andere Rahmenbedingungen, mehr Anreize, sodass auch tatsächlich Väter in Karenz gehen und auch die längere Anspruchsdauer für sich nützen. Also da braucht es schon noch mehr an Rahmenbedingungen, aber insgesamt ist dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.13
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte.