17.09
Bundesrat Florian Krumböck, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vor allem liebe Studierende im Land! Wir alle gemeinsam wissen, dass Studieren nicht immer nur eine Frage von Noten ist. Es geht also sozusagen nicht immer nur darum, dass man gut in der Schule ist, um dann studieren gehen zu können. Es ist oft auch eine Frage des Geldes, denn so ein Studium kostet Zeit. Und wir wissen alle: Zeit ist Geld.
Das ist einerseits Geld, das sich Studierende selbst verdienen müssen. Das ist aber auch Geld der Eltern, denn wir wissen, dass nach österreichischem Recht Eltern dazu verpflichtet sind, für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur – so heißt es – Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. Darunter fällt eben auch der Abschluss eines Studiums, der zielstrebig erreicht werden soll.
Und so ist es nun einmal der Fall, dass in manchen Familien bei der Entscheidung, ob ihr Kind studieren soll, ihre Tochter, ihr Sohn eine Fachhochschule oder eine Universität besuchen kann, auch finanzielle Aspekte mitschwingen. Damit man sich nicht fragen muss, ob man sich das Ermöglichen von Zukunftschancen des Nachwuchses überhaupt leisten kann, gibt es das System der Studienbeihilfe, das dort ansetzt, wo Eltern oder Studierende selbst nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die Kosten zu tragen.
Und genau dieses System, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, verbessern wir heute mit diesem Beschluss, und das ist auch gut so, würde ich sagen. Ich habe da ein deutlich positiveres Bild als der Kollege von der FPÖ. Sie alle kennen wahrscheinlich die Zahlen und Sie kennen die Rahmenbedingungen, aber lassen Sie mich das noch einmal von der anderen Seite her in Erinnerung rufen. Wir erhöhen die Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent. Die höchste Studienbeihilfe beträgt damit künftig statt 841 Euro 923 Euro.
Das kostet uns natürlich auch Geld, nämlich 70 Millionen Euro mehr pro Jahr, wenn man das ganze Jahr rechnet. (Bundesrätin Schumann: Uns? Das kostet Steuergeld, nicht euch Geld!) – Es kostet uns allen Geld, Frau Kollegin, die wir Verantwortung in der Republik tragen. (Bundesrätin Schumann: Steuergeld, Herr Kollege! Steuergeld!) Sie können sich da gerne außen vor stellen, aber ich würde sagen, wir versuchen das alle miteinander. (Bundesrätin Schumann: Wo soll ich mich außen vor stellen?) – Diese i-Tüpferl-Reiterei! Mein Gott, man kann es ja probieren, wenn einem nichts Besseres einfällt als Zwischenrufe. (Bundesrätin Schumann: Was?)
Natürlich kann es immer mehr sein. Das würde ich auch dem Kollegen von den Blauen sagen, aber es ist einfach und es bleibt ein Schritt in die richtige Richtung, von dem mehr als 50 000 Studierende profitieren, und darum würde ich euch trotzdem noch bitten, eure Entscheidung zu überdenken.
Durch die Reform wird nicht nur mehr Geld zur Verfügung gestellt, es wird auch der Weg zur Studienbeihilfe klarer. Zusätzlich zu einer Art Grundbetrag von 335 Euro gibt es dann in Zukunft je nach Lebensumständen Unterstützung für Studierende, die am Studienort wohnen müssen, für über 24- oder über 27-Jährige beziehungsweise Studierende mit Kindern. Das ist anders als jetzt, wo man immer wieder verschiedenste Beträge wegrechnen muss.
Wir schaffen mit der Reform auch Möglichkeiten für jene, die nach einer Berufstätigkeit wieder studieren wollen, und zwar auch dann, wenn sie in der Vergangenheit schon Studienförderung bezogen haben, und wir erhöhen gleichzeitig für die Selbsterhalter die Studienbeihilfe um bis zu knapp 10 Prozent.
Kurz und zusammengefasst gesagt, worum es heute geht: Wir verbessern das Beihilfesystem in wichtigen Bereichen. Wir tun das durch eine Anhebung der Studienbeihilfe an sich, wodurch Studierende mehr Geld bekommen und auch mehr Studierende Geld bekommen. Wir tun das durch eine Neuaufstellung des Beihilfesystems, das durch ein neues Baukastensystem deutlich transparenter für Studierende wird. Und wir tun das auch durch eine Erhöhung der Altersgrenzen, um jene zu unterstützen, die sich nach einem Start in der Berufswelt für ein Studium entscheiden.
Da, wo ich dir natürlich recht gebe und wo es auch Diskussionen im Nationalrat dazu gegeben hat, lieber Herr Kollege, war natürlich betreffend das Zustandekommen der Vorlage, die wir jetzt diskutieren. Sagen wir so: Im Bundesrat macht es nicht den großen Unterschied. Wir haben eine normale Ausschusssitzung dazu gehabt. Im Nationalrat sind dann sehr wohl nach einer Begutachtungsphase auch noch einmal Abänderungen eingebracht worden, die im Rahmen der Plenardebatte in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Nur das Ziel war klar, nämlich diese Verbesserungen so schnell als möglich umsetzen zu können, sodass sie im September wirken.
Und darum möchte ich mich zum Schluss bei den Verhandlern bedanken, nicht nur bei dir, lieber Herr Bundesminister, sondern auch bei den Abgeordneten Nico Marchetti und Eva Blimlinger, die sich darum große Verdienste erworben haben. Ich glaube, wir haben da eine gute Reform vor uns, die auch im Bundesrat eine breite Zustimmung verdient. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
17.14
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Doris Hahn. – Bitte schön.