18.15

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Der Hausverstand kennt anscheinend nicht den Unterschied zwischen Methan und CO2. Liebe Grüße von Dr. Adi soll ich ausrichten. (Heiterkeit des Bundesrates Gross.)

Jetzt aber zur GAP: Als für uns Grüne klar wurde, dass die Verhandlungen zur nationalen Ausgestaltung nun anstehen, waren wir zunächst schon ein bisschen – sagen wir einmal so – aufgeregt und auch ein bisschen demütig. Es war für uns das erste Mal, dass wir diese Materie auf Bundesebene mitverhandeln konnten. Wie sollten wir das anlegen? Wir sollten wir das angehen? – Es ging ja immerhin um 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Etwas beruhigter waren wir dann, als wir feststellten, dass es eigentlich auch für das Ministerium beziehungsweise für den Bauernbund mehr oder weniger das erste Mal war, dass sie das ernsthaft mit einer anderen Partei verhandeln mussten.

Bis vor Kurzem – man kann sagen jahrzehntelang – war es ja so, dass der Land­wirtschaftsbereich so etwas wie eine schwarze Insel war. Mein Eindruck ist nach wie vor, dass der Bauernbund zwar einerseits erfreut ist, dass es da eine zweite Partei gibt, die sich ernsthaft für Landwirtschaftspolitik interessiert, aber dass es auch nach wie vor eine gewisse ungewohnte Situation ist, dass da wirklich jemand mitreden und mitgestalten will. Verhandelt wurde auch nicht nur mit den Grünen, sondern – und das war nicht neu – auch mit den Bundesländern, denn die Förderungen aus der zweiten Säule werden von Bund und Ländern kofinanziert.

Was die Bundesländer betrifft, stellte sich rasch heraus, dass es da sehr unter­schied­liche Interessen gab. Spannend war dann in weiterer Folge, dass es beispielsweise in einigen Bereichen bei den Interessen der steirischen Kammer mehr Gemeinsamkeiten mit den Grünen gab als etwa mit dem niederösterreichischen Bauernbund – gerade auch in der Frage der Umverteilung zugunsten der kleineren Betriebe, Stichwort Top-up für die ersten 20 Hektar. So viel zur Ausgangslage aus meiner Sicht.

Was ist aus grüner Sicht, was ist aus meiner Sicht gelungen? – Die Bioförderung wird mit 20 Millionen Euro aus nationalen Mitteln ergänzt. Dadurch stehen insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr mehr als in der letzten Periode für die Bioförderung zur Verfügung. Inhaltlich hineinverhandeln konnten wir eigene Feldgemüseprämien, ein Top-up für Untersaaten im Ackerbau, eine erhöhte Investförderquote von 5 Prozent, eine eigene Bioprojektförderung für Verarbeitung, Vermarktung, Bildung, Beratung und Forschung. Ursprünglich wollte das Ministerium die eigene Bioförderung überhaupt abschaffen und nur mit den Top-ups zur UBB arbeiten. Das haben wir, gemeinsam mit den Bioverbänden, erfolgreich verhindert und die Biomittel noch dazu maßgeblich erhöhen können.

Umverteilung von Groß zu Klein: Für die Umverteilungszahlungen stehen 10 Prozent der Mittel aus der ersten Säule zur Verfügung. Das Ministerium hatte ursprünglich nur 7,5 Prozent vorgesehen. Sie werden in zwei Stufen – zunächst auf die ersten 20 Hektar, dann auf die ersten 40 Hektar – verteilt. Es gibt erstmals ein Capping: Direktzahlungen aus der ersten Säule werden nach Anrechnung der Lohnkosten bei 100 000 Euro gedeckelt. Es ist wirklich erstmals so, dass es nun eine Förderobergrenze gibt. Bei 100 000 Euro ist Schluss. Die Ausgleichszulage wurde nach der Begutachtung noch­mals um 5 Millionen Euro erhöht, diese 5 Millionen Euro kommen nun den ersten 20 Hektar eines Betriebes in den benachteiligten Gebieten zusätzlich zugute.

Es gibt erstmals so etwas wie eine soziale Konditionalität. Die Anerkennung der Lohnkosten beim Capping gibt es nur bei Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und kollek­tivvertraglichen Regelungen.

Soziale Konditionalität heißt: Kürzung der Förderungen bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht. Das wird ab 2023 eingeführt und nicht, wie es EU-rechtlich auch möglich gewesen wäre, erst ab 2025. Soziale Konditionalität bezieht sich auf nationales Arbeits­recht, wie beispielsweise das Landarbeitsgesetz und die darauf basierenden Verord­nungen, und nicht nur auf die nationale Umsetzung einzelner Artikel von EU-Richtlinien. Die Rechte der LandarbeiterInnen werden damit gestärkt.

Es wird auch erstmals so etwas wie Transparenz und Beteiligung geben. Ab 2025 gibt es einen jährlichen Bericht an den Nationalrat, der alle Evaluierungen zusammenfasst und die Wirkung der GAP beleuchtet. Alle Wirkungsindikatoren werden dargestellt. Be­sonderer Fokus liegt dabei auf den Green-Deal-Zielen.

Zum ersten Mal werden im Gesetz auch Vorgaben zur zweiten Säule gemacht, in Form von Zielen und Grundsätzen. Das war vorher gar nicht der Fall. Damit gibt es zum ersten Mal parlamentarische Diskussionen, inklusive Diskussionsgrundlagen, zur Umwelt­wirk­samkeit der GAP.

Wissenschaft im Begleitausschuss wird verstärkt: Der Begleitausschuss wird informiert und diskutiert Änderungen in den Programmen für die ländliche Entwicklung – erstmals sind dort auch WissenschafterInnen vertreten, konkret aus den Bereichen Umwelt- und Tierschutz –: mehr Tierwohl, erstmals eine Förderung für Freilandschweinehaltung, Zuschläge für die Haltung von ausschließlich unkupierten Schweinen und für gentech­nikfreie Fütterung von Schweinen. Ja, gerade was die Schweinehaltung betrifft, sind wir aus unserer Sicht noch nicht dort, wo wir hinkommen wollen, Stichwort Vollspalten­boden. Mein Eindruck ist, dass die Branche selbst ahnt, dass diese Haltungsform keine Zukunft mehr hat. Auch gibt es immer mehr und vor allem jüngere Bäuerinnen und Bauern, die sich ein anderes Image für die Branche wünschen und durchaus auch bereit sind, in mehr Tierwohl zu investieren. Herr Minister, setzen wir uns zusammen und nutzen wir den Wechsel im Ministerium, um einen neuen Anlauf zu starten! Der Vollspaltenboden muss ein Ende haben, das ist fast allen klar. (Beifall des Bundesrates Gross.) Legen wir endlich ein Datum fest, wann es so weit sein soll!

Insgesamt betrachtet ist die GAP natürlich nicht von heute auf morgen grün geworden. Das haben wir realistischerweise auch nicht erwartet. Gelungen ist aus unserer Sicht doch einiges, wobei ich vor allem die erstmalige Förderobergrenze, die stärkere Förde­rung der ersten 20 Hektar und den Ausbau der Bioförderung hervorheben möchte. Sagen wir es einmal so: Der Zug ist noch nicht dort, wo wir hinwollen, aber wir haben ihn auf ein anderes Gleis gestellt und damit die Richtung geändert.

Kurz noch zum Entschließungsantrag der FPÖ: Genau das machen wir natürlich nicht! Wir werden nicht den Rückwärtsgang einlegen und die Biodiversitätsflächen wieder reduzieren. Wer glaubt, dass Biodiversität eine Behinderung für die Landwirtschaft ist, der hat es wirklich nicht verstanden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bun­desrätInnen der ÖVP.)

18.23

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Norbert Totschnig. Ich erteile dieses.