Berichterstatter Andreas Lackner: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe und das Bundesgesetz betreffend die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2022 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. Ich erteile dieses.