19.08

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Öster-reich: Österreich ist reich, nicht nur im monetären Bereich, sondern vor allem an großartigen Frauen und Männern, reich an Kultur, reich an Innovation, Inspiration, Gestaltungswillen. Der Begriff „reich“ wird in Banken oder von manchen Zeitgenossen auch in der Kampfrhetorik eigentlich sehr oft zweckentfremdet, nämlich mit Ausbeutung, mit Macht, mit Ruhm und mit Gier in Zusam­menhang gebracht, was nichts anderes als Neid und Hass herbeiführt.

Die katholische Soziallehre hat in ihren Grundprinzipien neben Gemeinwohl, Perso­nalität und Solidarität diesen den Begriff Subsidiarität gegenübergestellt – Hilfe, die den Schwächeren in unserer Gesellschaft zugutekommen soll. Die Bundesregierung hat es sich auch bei dieser Gesetzesänderung nicht leicht gemacht – der Herr Bundesminister hat sich da ganz besonders eingesetzt.

Es wurde ja mit allen in den Ländern verantwortlichen Soziallandesrätinnen und Sozial­landesräten ausgiebig diskutiert, beraten und es wurden gemeinsame, zukunftsorien­tierte Entscheidungen für die Wichtigsten, nämlich für die Schwächeren, getroffen.

Wir, die Österreichische Volkspartei, haben es ja in unserer DNA, Entscheidungen so nah wie möglich an und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treffen. Im Sinne der Subsidiarität sind sowohl der Bund als auch die Länder zuständig. In Österreich leben wir dieses Prinzip seit jeher, deshalb haben wir auch im Sozialbereich unterschiedliche, nämlich insgesamt neun Landesgesetze. Seit Juni 2019 gibt es das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das den Bundesländern einen Rahmen für ihre Sozialhilfen vorgibt. Der Bund legt den Rahmen fest, gestaltet somit das Spielfeld, aber über die genaue Spielaufstellung entscheiden die Länder  und das ist gut so, gerade für unsere Kammer, gerade für uns im Bundesrat.

Mit dieser Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes optimieren wir diesen Rahmen. Es ist ein wichtiger Schritt, denn für die Bundesländer bedeutet es ja mehr Handlungs­spielraum. Es wird der Spielraum für die Länder erweitert, somit wird Österreich wieder einen Schritt flexibler, zeitgemäßer, gerade dort, wo Menschen eben Hilfe und nicht Hohn brauchen. Wir in der Volkspartei wissen, wo den Menschen der Schuh drückt. Wir tragen in sechs Bundesländern Regierungshauptverantwortung (Zwischenruf der Bun­desrätin Grimling) und stellen in den 2 093 österreichischen Gemeinden 70 Prozent der gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Das tut natürlich den Mitbewerbern nicht besonders gut und sie hören es auch nicht gerne, darum sage ich es auch hier.

Aufgaben ohne Kompetenzen und Verantwortung sind zahnlos, daher ist die Kom­petenzzuteilung nicht nur eine Ergänzung, sondern ein wesentlicher Bestandteil für jede gesetzliche Verantwortung. In dieser heutigen Änderung des Sozialhilfe-Grundsatz­gesetzes geht es darum, dem Gesetz Härte zu nehmen und dringend notwendige Ver­besserungen umzusetzen.

Die Härtefallregelung bietet die Möglichkeit, im Einzelfall abzuschätzen und abzuwägen, ob und in welcher Höhe Hilfe gewährt werden kann. Es werden auch Lockerungen bei der Einkommensanrechnung vorgenommen, Pflegegeld und Sonderzahlungen werden nicht mehr berücksichtigt  das wurde bereits gesagt. Das alles bewirkt eben spürbare Verbesserungen. Es geht darum, Menschen in betreuten Wohnformen zu versorgen und mit Mindestsicherung zu unterstützen. Für diese ist nämlich die Sozialhilfe wieder in der vollen Höhe möglich.

Auch sehr positiv zu bemerken ist, dass die Länder die Möglichkeit haben, Wohnein­rich­tungen beziehungsweise betreute Wohneinheiten nicht mehr als Haushaltsgemein­schaf­ten anzusehen, um deren Bewohnerinnen und Bewohner somit den Richtsatz für Allein­stehende gewähren zu können. Das hilft vor allem vielen, vielen Behinderten.

Zum Schluss noch einige Zahlen zur Verdeutlichung: Im Jahre 2020 bezogen durch­schnittlich 207 000 Personen Sozialhilfe. Das sind 2,3 Prozent der Bevölkerung. Die durchschnittliche Dauer lag bei neun Monaten, die durchschnittliche Höhe der Sozialhilfe lag monatlich bei 699 Euro. Österreich hat eine reiche, jahrzehntelange, erfolgreiche sozialpolitische Vergangenheit – Stichwort Sozialpartnerschaft, sie hat Wesentliches dazu beigetragen –, immer mit dem Fokus darauf, den Schwächeren zu helfen und sie zu unterstützen, aber nicht jene, die es sich aus der Hängematte heraus richten möch­ten.

Wir werden als Volkspartei weiterhin Subsidiarität leben, unser Ohr bei den Bürgerinnen und Bürgern haben und ihre Anliegen, Sorgen und Nöte so wie bisher behandeln. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Grimling.) Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)

19.14

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Rauch. – Bitte sehr.